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Forum / Allgemeines

Frauen, wann in L in Rente?  

Anonymous
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

weiß hier zufällig jemand, mit welchem Alter Frauen in L voll in Rente gehen können? Mit 65 wie zur Zeit noch in D, oder schon mit 60 Jahre?

MfG Ariane1


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Hallo Ariane1, wie kommst Du auf die Idee, dass für Frauen besondere Regelungen gelten?

Kapitel 2

Die Zuerkennungsbedingungen

1) Die Anspruchsvoraussetzungen für die Regelalterspension

Die Alterspension wird ab Vollendung des 65. Lebensjahres unter der Bedingung gewährt, dass der Versicherte eine Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 120 Versicherungsmonaten, bestehend aus Pflichtversicherung, freiwilliger Weiterversicherung, fakultativer Versicherung oder Nachkaufzeiten nachweist.

2) Die Anspruchsvoraussetzungen für die vorzeitigen Alterspensionen

a) Ab Vollendung des 57. Lebensjahres wird die vorzeitige Alterspension gewährt, wenn der Versicherte die Wartezeit von 480 Pflichtversicherungsmonaten erfüllt; nur Pflichtversicherungszeiten können auf diese Wartezeit angerechnet werden.

b) Hat der Versicherte das 60. Lebensjahr erreicht, können für die Wartezeit von 480 Versicherungsmonaten Zeiten aus Pflichtversicherung, freiwilliger Weiterversicherung, fakultativer Versicherung, Nachkaufzeiten und Ergänzungszeiten in Anrechnung gebracht werden (davon müssen jedoch wenigstens 120 Monate aus Pfichtversicherung, freiwilliger Weiterversicherung, fakultativer Versicherung oder Nachkaufzeiten bestehen)

http://www.avi.lu/


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Meffo
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19 Jahren  ago  

In D gibt bzw. gab es eine "Altersrente für Frauen":

Versicherte Frauen haben Anspruch auf die Altersrente, 1. wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, 2. nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und 3. die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

Das oben Gesagte gilt aber nur noch für Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Für danach geborene Frauen gibt es diese besondere Rentenart nicht mehr!

[Verband Dt. Rentenversicherungsträger (VDR), Nr. 8: Verschiebung der Altersgrenzen, Stand 1/2005, S. 13]


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luxlex
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19 Jahren  ago  

Das wäre ja auch eine Diskriminierung! Frauen müssten eher länger arbeiten, weil sie länger leben und dadurch die Rentenkassen mehr belasten...

PS: Für die die es nicht gemerkt haben... das war ein Scherz!


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19 Jahren  ago  

Ich weiß, das trifft ja auf mich nicht zu!


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19 Jahren  ago  

und Männer müssten Kinder bekommen!


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19 Jahren  ago  

hallo, ich moechte mit meiner familie nach deutschland umziehen, bin luxemburgerin. hat man keine verluste zu befuerchten was die rente angeht? wir arbeiten zur zeit beide in luxemburg. gehoert nicht hier her aber kann mir jemand sagen worauf ich acht geben soll beim ummelden anmelden, krankenkasse? habe keine ahnung wie wo was. habe eine tochter. danke


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Rente und Krankenkasse hängt ab von dem Staat, in welchem man beschäftigt ist. Wenn die Beschäftigung nach wie vor in L ist und nur der Wohnsitz in D, gibt es hier nur nebenrangige Änderungen. Zum Beispiel kann ein Grenzgänger eine Krankenkasse im Wohnsitzland auswählen, die dann die Leistungen mit der in L zuständigen Kasse abrechnet (allerdings erhält dann der Grenzgänger die Leistungen nach den Regeln der Kasse in D wie alle anderen, die Mitglied dieser Kasse sind).

Bei Arbeitslosigkeit ist allerdings der Wohnsitzstaat zuständig (es sei denn, Luxemburg macht im konkreten Fall eine Ausnahme, wegen besonders enger Beziehungen zum Land, ...).


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Meffo
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19 Jahren  ago  

À propos Schwangerschaft: Man soll den Punkt nicht unterschätzen: "Beschäftigungsstaat"! Wer das Beschäftigungsverhältnis auflöst (Vorsicht: unbezahlter Urlaub, Kündigung usw.!), verliert leicht auch den Beschäftigungsstaat bzw. die sozialrechtlichen Ansprüche aus demselben! Das kann unter Umständen einen großen Unterschied ausmachen. Das hält sich aber meist dann in Grenzen, wenn zumindest ein Ehepartner im selben Staat weiterhin beschäftigt bleibt.

In Bezug auf Familienleistungen hat in der Regel der Wohnsitzstaat den Vortritt. Das heißt: Erst die Ansprüche auf Kindergeld, ... usw. im Wohnstaat ausschöpfen, sich das dort belegen lassen. Und damit, falls L mehr zahlt, die Differenz im Beschäftigungsstaat L beantragen!