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Fransöze in Lux wird arbeitslos in Deutschland: Arbeitslosgeld?  

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bopbop
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17 Jahren  ago  

Hallo Ich bin Fransöze, wöhne in Deutschland seit 3 Jahre aber habe nie da gearbeitet. Mein Job kommt zur Ende in Lux (wo ich in die letzte 2 Jahre gearbeitet habe als NON RESIDENT) und ich habe mich als Arbeitslos und Arbeitsuchend in mein Wohnsitz in Deutschland gemeldet. Bekomme Ich Arbeitslosgeld in Deutschland? Niemand in Arbeitsamt könnte es mir sagen. Einige sagen dass als ich früher nie in Deutschland gearbeitet habe, dann bekomme ich nichts. Bedeutet es dass ich kein Arbeitslosgeld bekomme nach diese 2 Jahre? Vielen Dank für Ihre Hilfe Grüsse Bop (und Entschuldigung für mein Deutsch, ich lerne noch!)


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Wer diesen Beitrag gelesen hat,

Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld besteht nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=2120

hat wohl bemerkt, dass der Wohnsitz in D und das Vorlegen der Bescheinigung E301 in D nicht unbedingt ausreichen.

"Wenn Sie deutsches Arbeitslosengeld beziehen möchten, müssen Sie nach deutschem Recht zwei Grundvoraussetzungen erfüllen:

• Sie müssen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. • Sie müssen in Deutschland beschäftigt gewesen sein."

Ich empfehle, mit Frau Chollot, EURES Beraterin bei der ADEM in der Stadt, darüber zu sprechen.


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bopbop
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17 Jahren  ago  

Also, Erst Vielen Dank.

Ich war beschäftigt aber als unabhangige lehrer (freimitarbeiter) in verschiedene Sprachzentrum und Schule und habe nur ein Paar Monate (und ein Paar Stunde pro woche) . Gielt es als "beschäftigt"? (Ich habe ein DRV nummer und SteurKarte, etc...)


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Es ist ein Unterschied zwischen dem Sozial- und Arbeitsrecht in L und in D.

In L ist auch ein Selbständiger pflichtversichert (assurance obligatoire) und hat analoge Ansprüche wie ein unselbständig Beschäftigter (salarié).

In D muss sich ein Selbständiger selbst versichern. Es gibt nur Ausnahemen bei Künstlern usw. oder bei Schein-Selbständigen (das sind Independents, die aber quasi wie ein Salarié arbeiten).

Du kannst nicht hoffen, dass Du Deine Situation von alleine klären kannst. Lass Dich beraten, von Leuten, die kompetent sind (bzw. sein sollten!).

http://www.eureslux.org/eures.taf?Idnav=23


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bopbop
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17 Jahren  ago  

OK Danke Ich rufe morgen. Moch mal vielen Dank Grüsse