Ebenfalls hallo,
noch etwas zum Kündigungsgrund. Es handelt sich also bei dir nicht um ein fristlose Kündigung, die ohnehin nur dann zum Tragen käme, wenn du den berühmten "Goldenen Löffel" gestohlen hättest. Einen Kündigungsgrund, wie du ihn nennst, kenne ich jedoch nicht. Solltest du mit deiner Bezeichnung eine Kündigung aus "wirtschaftlichen Gründen" gemeint haben, so wird diese nur mit einem Mittel, und dieses ist nicht ein garantierter Erfolg, anzufechten sein. Es handelt sich um die "soziale Verträglichkeit". Also, ob z.B. dein "Kollege", der ja scheinbar keiner ist, andere Familienverhältnisse, Betriebszugehörigkeit usw. hat als du selbst. Hier könnte über eine gerichtliche Prüfung zu deinen Gunsten entschieden werden. Dennoch wird danach eine Rückkehr an deinen jetzigen Arbeitsplatz eher unwahrscheinlich sein. Es geht also eher um eine verbesserte Abfindung.
Als Prüfung einer Kündigung aus "wirtschaftlichen Gründen" empfehle ich dir, den Arbeitgeber um die Beantragung des "Aide au Reemploi". Dieser ist nur dann vom Arbeitgeber zu beantragen, wenn dieser wirtschaftliche Gründe geltend machen kann. Sollte dies so sein, so wird dir, gesetzt den Fall du findest sofort eine neue Beschäftigung in Luxemburg, bei geringerem Brutto, ein zeitlich begrenzter Zuschuss von Staat gezahlt.
Ein sog. "Vorgespräch" muss vom Arbeitgeber erst ab einer Belegschaftsstärke von 150 Mitarbeitern durchgeführt werden. Es dient dem zu kündigenden Mitarbeiter, seinen Standpunkt nochmals darlegen zu können, so dass der Arbeitgeber möglicherweise sein Vorgehen überdenkt. Dies geschieht in den wenigsten Fällen.
Die Kündigung kann erst im Anschluss an dieses Gespräch schriftlich per Einschreiben an den/die Mitarbeiter/in erfolgen.
Jede Abweichung von der gesetzl. Prozedur ist ein Formfehler, der nicht zur Aufhebung einer Kündigung führt.
Gruß, Grenzer