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Forum / Allgemeines

Fragen zum Arbeitsvertrag  

Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Hallo! Ich arbeite erst seit kurzem in Luxemburg und benötige Hilfe. Durch Zufall habe ich auf der Festplatte in der Firma einen zweiten Arbeitsvertrag von mir entdeckt. Dieser Vertrag wurde mir jedoch weder gezeigt noch habe ich ihn unterschrieben. Ausserdem ist dieser Arbeitsvertrag von einem späteren Datums(Oktober). Meinen Arbeitsvertrag habe ich aber bereits im August unterschrieben. Ist das überhaupt legal? Schließlich wurden Passagen gestrichen oder ohne meines Wissens geändert. Danke im Voraus für Eure Hilfe.


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Quertreiber
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20 Jahren  ago  

Tach Maxwell,

erstmal: VORSICHT! Das solltest Du lieber keinen wissen lassen, dass Du den "zweiten Arbeitsvertrag" gesehen hast, ansonsten könntest Du dafür schon ganz schön Ärger kriegen. Die Person, die so ein Dokument ungeschützt(?) irgendwo auf der Dateiablage hat rumliegen lassen natürlich auch.

Und zur eigentlichen Frage: Dein Arbeitgeber kann in irgendwelche Dokumente, über denen "Arbeitsvertrag" steht, reinschreiben was er will. Rechtlich bindend ist ausschliesslich die Fassung, die ihr beide unterschrieben habt. Und davon hast Du schliesslich dein Exemplar zuhause. Gut aufheben, ne? 🙂

Grüsse

Der Quertreiber


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Rechtlich verbindlich ist ein Vertrag natürlich nur in der Textfassung, wie er von beiden Seiten vereinbart und unterschrieben worden ist. Wenn ein bestehender Arbeitsvertrag in einem seiner wesentlichen Punkte (z.B. Arbeitsort, Arbeitsplatz, Gehalt, usw.) von einer Vertragspartei einseitig abgeändert wird, so kommt dies rechtlich einer Kündigung des bestehenden Vertrags gleich. In einem solchen Falle hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf Schadenersatz wegen einseitiger Vertragsbeendigung.


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Allerdings ist ein abgeänderter Arbeitsvertrag auf der Festplatte kein Beweis, dass dieser gültig ist. Wo kann man das in Erfahrung bringen, welcher der beiden Vertrage zählt? Gibt es da eine Behörde?


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Ein Vertrag ist gültig (und genau in dieser Fassung), wenn er von beiden Seiten nachweislich akzeptiert worden ist. Beweis: beide Unterschriften Wenn Letzteres fehlt oder angezweifelt werden kann, so kann versucht werden, zu rekonstruieren, worin der gemeinsame Willen der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden hatte.


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Pebe
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20 Jahren  ago  

hi maxwell, ich kann zwar deine befürchtungen verstehen, habe aber einen anderen denkansatz: ich habe bei meinem letzten arbeitgeber auch ein mal ein solches dokument auf einem laufwerk entdeckt und befand mich in der gleichen ratlosen situation. die aufklärung: mein chef war einfach bequem und hatte das dokument für einen neuen kollegen bereits einmal vorformuliert....ohne dessen namen einzusetzen. alle panik umsonst ! gruss pebe


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HalloErstMal
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20 Jahren  ago  

Kann ich von einem unterschriebenen Arbeitsvertrag noch zurücktreten, bevor die Arbeitsaufnahme erfolgt ist? Z. B. wenn von einem anderen Arbeitgeber zwischenzeitlich ein besseres Angebot vorgelegt wurde?


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich würde meinen, nein. Eine Probevertrag kann zwar von beiden Seiten kurzfristig ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Dennoch muss eingehalten werden, was vereinbart worden ist (sonst könnte man sich die ganze Vertragsform ersparen!). Daher meine ich, Du hast Dich verpflichtet, mindestens einen Tag am vereinbarten Arbeitsplatz zu erscheinen. Und Du kannst sofort am ersten Tag mit der vorgesehenen Frist kündigen.

Ob das für Deinen neuen/alten Arbeitgeber praktischen Sinn ergibt, ist eine ganz andere Frage. Deshalb kannst Du ja in einem Gespräch versuchen, Dich mit ihm auf eine vernünftige Lösung zu einigen. Zur Vernunft zwingen kannst Du ihn freilich nicht. Andernfalls bleibt Dir nur eines: Dienst nach Vorschrift (bzw. gemäß Vertrag)!