Hallo Lorant,
die Kosten für den Arbeitsweg sind in L pauschal abgegolten durch den entsprechenden Freibetrag. Dieser wird nach einer Luxemburg-amtlichen Tabelle festgesetzt und ergibt sich allein aus dem Wohnort und dem Arbeitsort, den Du angegeben hast. Normalerweise sollte er richtig in Deiner Steuerkarte schon eingetragen sein, wenn Du diese erhältst.
Wenn Du mehr herausholen willst, so fällt dieses Thema meistens unter die Rubrik "Werbungskosten" und "Sonderausgaben".
Unter "Werbungskosten" fallen alle Ausgaben, die Du in dem betreffenden Steuerjahr nachweislich gemacht hast, um Deinen Arbeitsplatz zu bekommen oder zu behalten, also etwa besondere Arbeitskleidung, Fachliteratur, Fortbildungskurse (Achtung Sprachkurse: Diese werden in der Regel als "Allgemeinbildung" angesehen und daher als Privatausgaben; es muss schon ein speziell berufsbezogener Sprachkurs sein, zum Beispiel Sprachkurs für Verkäuferinnen oder Wirtschaftsenglisch für Fremdsprachensekretärin, usw.).
Unter "Sonderausgaben" fallen unvorhersehbare Privatausgaben in einer Höhe, die eine außergewöhnliche Belastung im Vergleich zu denselben Steuerpflichtigen in derselben Lebenssituation darstellen. Also etwa wegen Krankheit oder Invalidität.
Wenn Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, kannst Du Dir von der Gewerkschaft bei der Abfassung der Steuererklärung helfen lassen (die Kosten sind durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt!). Das ist unbedingt zu empfehlen, weil Du auch in anderen Fällen unterstützt wirst, etwa in Fragen der Krankheit, der Rentenversicherung, bei Unfall oder in Fragen des Arbeitsrechts (Tarifvertrag, Kündigung).
Gruß
Meffo