Hallo Stegra,
zum einen sei auf die bereits genannten bei "diegrenzgaenger.de" verwiesen, zum weiteren findest Du eine ausführliche Broschüre "Die Steuern in Luxemburg" unter
http://www.ak-l.lu/Doc/continue.asp?pageno=2#
AK-Info 1/2003 auf Deutsch und Französisch.
Unter Verweis auf die Informationsveranstaltungen der LCGB kann ich Dir Deine Fragen wie folgt beantworten:
1. Absetzbar sind Werbungskosten (540€ werden pauschal anerkannt), Sonderausgaben (u.a. Versicherungen -> Höchstbeträge beachten), aussergewöhnliche Belastungen (in Deinem Fall wahrscheinlich nicht zutreffend) und Sonstiges (u.a. Schuldzinsen).
Bei den Fahrtkosten wird ein Pauschalbetrag von 396€ (entspricht 4 Entfernungseinheiten = km à 99€) angerechnet. Darüber hinaus wird die Entfernung (Luftlinie) zwischen Arbeitsstätte und Wohnort (max. weitere 26 km, also insgesamt 30 km) angerechnet.
2. Die Steuererklärung kann bis zu 5 Jahren rückwirkend abgegeben werden, d.h. bis 1999 wenn sie in diesem Jahr noch eingereicht werden. Für das Jahr 2001 soll eine Steuererklärung in Deinem Fall unnötig sein (laut S. Faris), wenn Deine Jahreseinkünfte nicht zu mindestens 75% in Luxemburg erzielt wurden.
3. Eine Steuererklärung sollte man laut der Informationsveranstaltung gerade bei Steuerklasse 1 in jedem Fall abgeben.
4. Hier kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.
Gruss Karsten