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Forum / Allgemeines

Fragen Steuererklärung  

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stegra
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21 Jahren  ago  

Hallo,

ich arbeite seit 2 1/2 Jahren in Lux und habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht.

1. Was kann ich zusätzlich absetzen (voreingetragen ist eine Fahrtkostenpauschale von 214,50 €) ?

2. Kann ich noch eine Erklärung für das Jahr 2001 und 2002 abgeben? 2001 habe ich bis September in Deutschland gearbeitet.

3. Lohnt sich die Abgabe einer Erklärung überhaupt? Habe Steuerklasse 1 (ledig und kein Kind)

4. Kennt jemand einen guten deutschen Steuerberater, der sich mit luxemburger Recht auskennt? Wohne Nähe Dreieck Moseltal.

Besten Dank für Eure Antworten

Gruß

Stegra


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Hamisso
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21 Jahren  ago  

1) Die Werbungskosten für die berufliche Tätigkeit in L, ähnlich wie in D, siehe den Beitrag "Die Werbungskosten", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=94 Auch Sonderausgaben, insbesondere, wenn man die Gleichstellung mit ansässigen Steuerpflichtigen beantragt (möglich, wenn über 90% des beeruflichen Einkommens in L erzielt wird)- "Art. 157ter L.I.R", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=459 2) Abgabetermin ist der 31. März des Folgejahres. Man kann jedoch nachträglich zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden. 3) Wenn Werbungskosten, die über der Pauschale liegen, geltend gemacht werden können, und/oder Sonderausgaben sollte es sich lohnen. Auch wenn mitten im jahr angefangen worden ist. "Wer mitten im Jahr anfängt, dem wird zuviel abgezogen!", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=41 4) Muss ich passen. Zum Thema "vernünftige Steuerberater" nehme ich selbst gerne noch Tipps an.


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Auch zu Sonderausgaben wird hier was geboten: „Sonderausgaben absetzen“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=380


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KL1969
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21 Jahren  ago  

Hallo Stegra,

zum einen sei auf die bereits genannten bei "diegrenzgaenger.de" verwiesen, zum weiteren findest Du eine ausführliche Broschüre "Die Steuern in Luxemburg" unter http://www.ak-l.lu/Doc/continue.asp?pageno=2# AK-Info 1/2003 auf Deutsch und Französisch.

Unter Verweis auf die Informationsveranstaltungen der LCGB kann ich Dir Deine Fragen wie folgt beantworten:

1. Absetzbar sind Werbungskosten (540€ werden pauschal anerkannt), Sonderausgaben (u.a. Versicherungen -> Höchstbeträge beachten), aussergewöhnliche Belastungen (in Deinem Fall wahrscheinlich nicht zutreffend) und Sonstiges (u.a. Schuldzinsen). Bei den Fahrtkosten wird ein Pauschalbetrag von 396€ (entspricht 4 Entfernungseinheiten = km à 99€) angerechnet. Darüber hinaus wird die Entfernung (Luftlinie) zwischen Arbeitsstätte und Wohnort (max. weitere 26 km, also insgesamt 30 km) angerechnet.

2. Die Steuererklärung kann bis zu 5 Jahren rückwirkend abgegeben werden, d.h. bis 1999 wenn sie in diesem Jahr noch eingereicht werden. Für das Jahr 2001 soll eine Steuererklärung in Deinem Fall unnötig sein (laut S. Faris), wenn Deine Jahreseinkünfte nicht zu mindestens 75% in Luxemburg erzielt wurden.

3. Eine Steuererklärung sollte man laut der Informationsveranstaltung gerade bei Steuerklasse 1 in jedem Fall abgeben.

4. Hier kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.

Gruss Karsten


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stegra
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21 Jahren  ago  

vielen Dank an Euch beide für die geleistete Hilfestellung bei den Steuern...


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SteuerPerle
417 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo Stegra, einiges haben meine Vorgänger ja schon berichtet. Ich meine jedoch, daß sich gerade für 2001 eine Steuererklärung lohnt, da Du ja während des Jahres in Lux angefangen hast und da meistens dann Erstattungen rauskommen!

Ich selbst mache Steuererklärungen auch für Luxemburg: email: sira.schwartz@SteuerPerle.de

Ich bin zwar nicht gerade im Moseltal (wie der Name schon sagt, bin ich in Perl), aber da würden sich sicher Wege finden lassen, wenn Interesse besteht. Sira


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Lundy
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21 Jahren  ago  

Ich kann mich meiner Vorrednerin nur anschliessen. Denn die Steuerbehörde rechnet die Steuerlast anhand des monatlichen Einkommens aus, d.h. vereinfacht gesagt sie multipliziert das Monatsgehalt mal 12 und schaut, welche Steuern gezahlt werden müssen. Wenn man jedoch nur ein halbes Jahr gearbeitet hat, sind sicherlich zu viele Steuern gezahlt worden, sofern man nicht noch irgendwelche andere Einkünfte (z.B. in Deutschland) hat, von denen nichts in der Steuerkarte steht. Das hat was mit der Steuerprogression zu tun, die besagt, dass die ersten Euros, die man verdient, steuerfrei sind, bei Ledigen z.B. 9.850,- Euro p.a. !

Viele Grüße

Lundy