logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Fragen, Fragen, Fragen  

Profilbild von
Abella
1 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Mein Mann, Franzose, ich, Luxemburgerin, beide arbeitstaetig in Luxemburg, wollen uns ein Haus in Deutschland bauen. Was kommt auf uns zu bezueglich Steuern (Grundstuecksteuern, Anliegersteuern, Fernseh-Radiosteuern etc)? Bekommen wir weiter unser Kindergeld in Luxemburg? Koennen unsere Kinder weiter in Luxemburg zur Schule gehen? Wo muessen wir hin fuer Erneuerung unserer Reisepaesse? Kann uns jemand konkrete Antworten auf diese Fragen geben?


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo Asbella,willkommen in Deutschland!

1) Belastungen des Grundstücks: Bei einer Transaktion wie bei einem Immobilienerwerb oder Hauskauf sind die Transaktionskosten (Notariat, Grundbuchamt, Makler ...) höher als in anderen Ländern üblich. Insbesondere die Grundwerbsteuer, die % auf den Erwerbspreis gerechnet wird. Wegen evtl. Anliegerkosten muss das örtliche Bauamt der Gemeinde befragt werden. Sie können anfallen, (gemäß Kommunalsatzung) wenn ein Baugebiet neu erschlossen wurde (Straße, Wasserleitung, ...). In jedem Fall sollte außerdem vor Erwerb einer Immobilie auf dem Grundbuchauszug sorgfältig überprüft werden, ob und welche Lasten auf dem Grundstück ruhen bzw. eingetragen sind.

2.) Wegen Rundfunkgebühr ist die GEZ zuständig, www.gez.de Da mit der Digitalisierung überall in Europa das Pay TV kommt, würde ich mir deswegen keine grauen Haare wachsen lassen. Kabel TV in Luxemburg ist auch nicht gerade billig.

3.) Wegen Schulbesuch ist in Luxemburg der Schulträger zuständig. Ich hoffe, es ist deswegen keine Kampfabstimmung im Gemeinderat notwendig. In Deutschland lernt man vielleicht schlechter Französisch, dafür vielleicht umso besser Deutsch.

4.) Reisepässe nachfragen im zuständigen Luxemburger Amt. Meines Wissens gibt es auch in Mainz ein französisches Konsulat. in Luxemburg, http://www.consulfrance-luxembourg.org/

5.) Wenn das Wohnland nachgewiesenermaßen kein Kindergeld zahlt, so hat man Anspruch auf Kindergeld aus dem Beschäftigungsland.

6.) Konkretere Antworten können all die Luxemburger geben, die nach Deutschland verzogen sind. Diese schämen sich hoffentlich nicht, von ihrem sauer erworbenen Wissen hier etwas preiszugeben.


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Warum nach Mainz fahren, wenn's in Saarbrücken gleich zwei gibt: 🙂

Generalkonsulat der Französischen Republik - Johannisstr. 2, 66111 Saarbrücken - 0681/9508169 Generalkonsulat Frankreich - Am Ludwigsplatz 10, 66117 Saarbrücken - 0681/9474581

Vermutlich sind die umgezogen, einfach mal anrufen. (Am Ludwigsplatz hab' ich neulich noch die Trikolore gesehen.)


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Die Kinder müssen dann in D in die Schule. Grund: Luxemburg nimmt nur ansässige Kinder in die Schule auf. Wenn der Personalausweis irgendwann einmal abgelaufen ist, bekommt keinen Neuen mehr ausgestellt. D. h. man läuft mit dem großen Paß und der Aufenthaltsgenehmigung in der GEgend rum.


Profilbild von
Lippe
98 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Die Schulfrage: SteuerPerles Antwort gilt für die öffentlichen Schulen (aber vielleicht gibt es auch da ggf. Ausnahmen??), vermutlich nicht für private oder halb-öffentliche Schulen (z. B. Lycée VAUBAN ?; - die Europäische Schulen Luxemburg werden z.B. auch von Kindern mit Wohnsitz in DE, FR und BE besucht).


Profilbild von
rhinelander
67 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Ist ja auch OK, dass die Kinder nach Deutschland in die Schule gehen. Einfach nur billig wohnen wollen in Deutschland und ansonsten nix damit am Hut zu haben finde ich nicht ok.


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Auch wer nur "billig" in D wohnt, bringt damit Geld ins Land. Und kauft vermutlich auch ab und an in deutschen Geschäften ein. Im Dreiländereck dreiländereckig wohnen, finde ich ok. Das ist europäisches Leben.


Profilbild von
Lippe
98 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Warum sollten die Prinzipien von Angebot, Qualität, Nachfrage etc. nicht auch bei Schulen und grenzüberschreitend Anwendung finden? In der Praxis funktioniert das ja auch innerhalb eines Landes oder einer Stadt! In Trier wurden z.B. (trotz Schulsprengelzwangs!!) in diesem Herbst an einer Grundschule wegen bekannter Nachteile weniger als die Hälfte der Kinder aus dem Einzugsbereich angemeldet...