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Forum / Allgemeines

frage zur einkommenssteuer!!!  

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tby2k1
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20 Jahren  ago  

ich habe bis 30.06.04 in d gearbeitet, fange am 01.08.04 in lux an, bekomme ich trotzdem in den genuss meine einkommenssteur in lux zu zahlen, oder muß ich muß ich die differenz später in d nachzahlen weil ich hier meine steuer machen muss, gibt es da nicht eine regelung, dass ich dort steuern zahlen muß, wo ich mich mehr als 180 tage im jahr aufgehalten habe...danke


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Also das mit dem „Genuss, in Luxemburg Einkommensteuer zu zahlen“ ist schön gesagt. Dafür hast Du Dir den 1. Preis des Luxemburger Finanzministers verdient! Im laufenden Jahr geht es aber wohl nicht anders, als sich mit zwei Finanzämtern herumzuschlagen. Denn die Steuer auf Lohn oder Gehalt wird ja sofort vom Arbeitgeber einbehalten, d.h. sie sind ja zum Teil wenigstens bereits gezahlt bzw. werden automatisch gezahlt werden. Die Sache in dem Falle ist nur die, dass der Einbehalt unter der stillschweigenden Rechenannahme vorgenommen worden ist, dass das jeweilige Arbeitsverhältnis über 12 Monate im Steuerjahr gelaufen ist. Also stimmt das Verhältnis Steuersatz/Einkommen nicht für den Fall, wann dasselbe Arbeitsverhältnis unter 12 Monaten bleibt. Es käme evtl. eine Lohnsteuerrückerstattung in Betracht, und zwar auf der Seite, wo das unterstellte Einkommen höher ist als das tatsächlich erreichte. Vielleicht hilft dieser Beitrag weiter: „Wer mitten im Jahr anfängt, dem wird zuviel abgezogen!“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=41


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tby2k1
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20 Jahren  ago  

das heißt das ich evtl. in d und in l eine rückzahlung bekomme, aber auf keinen fall mein einkomman welches ich in l verdiene in d nachversteuern muss...richtig?


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SteuerPerle
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20 Jahren  ago  

nein, so stimmt das nicht ganz. In Lux. kannst Du freiwillig eine Steuererklärung abgeben und bekommst sehr wahrscheinlich eine Steuerrückerstattung, da wie Meffo ja schon erläutert hat, nur einen Teil des Jahres in Luxemburg gearbeitet hast, und dann die Steuer vom Arbeitgeber zwangsläufig "falsch" berechnet wird. Bei Abgabe einer Steuererklärung kann nichts passieren, denn es werden nur ERstattungen abgerechnet - es findet keine Nachbesteuerung statt.

Zu Deutschland: Hier bist Du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Du mußt zwar nicht deine Luxemburger Einkünfte komplett in D versteuer, aber es fällt unter den Progressionsvorbehalt, den meffo in einer der anderen Nachrichten super erklärt hat.


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich will nicht so diskret sein und verschweigen, dass wohl eine theoretische und praktische Möglichkeit besteht, dass in D nachgezahlt werden muss. Wenn nämlich der Verdienst in L höher ist als der bisherige in D. Beispiel: 6 Monate * 1000 € in D, 6 Monate * 1500 € in L. In L gibt es dann Steuer zurück, weil beim monatlichen Steuereinbehalt durch den Arbeitgeber der Steuersatz angewandt wurde für 12 * 1500 €. Es werden tatsächlich aber nur die Hälfte, nämlich 6 * 1500 € in 2004 in L verdient. In D wurde für 6 Monate Steuer einbehalten unter der Annahme, das Jahreseinkommen betrage 12 * 1000 €. Nun ist aber der Steuersatz anzuwenden (Progressionsvorbehalt!) für 6 * 1000 € + 6 * 1500 €, also für ein unterstelltes Mehreinkommen von 3000 €. Aufgrund des letzteren ergibt sich ein höherer Steuersatz, der auf die im 1. Halbjahr in D erzielten Einkünfte angewandt werden muss. Ich hoffe, das Beispiel ist durchsichtig genug und verwirrt nicht noch mehr. Es ist auch nur grob, denn wesentlich ist das jeweils zu versteuernde Einkommen (nicht bloß das Brutto!), d.h. es sind Werbungskosten und Sonderausgaben abzuziehen. Und auch daran dringend denken!