Die Frage ist eher: warst du im Januar ohne Arbeitsvertrag (d.h. hattest du einen befristeten Vertrag bis 30.11.2016 und nun einen neuen ab 1.2.2017) oder ist dein Vertrag durchgelaufen (und du hast dazwischen zwei Monate Schlechtwettergeld bekommen oder wie das in der Bauwirtschaft läuft, da kenne ich mich nicht aus).
Bei durchgehendem Vertrag muss meiner Meinung nach das Gehalt des Vertrags gelten, das in Lux zum Index angegeben ist, und wenn der Index sich erhöht, erhöht sich automatisch das Gehalt.
Wenn per 1.2.2017 ein neuer Vertrag geschlossen wurde, dann gilt das Gehalt aus diesem Vertrag. Ob es in letzterem Fall Sonderregeln für die Bauwirtschaft gibt, die immer im Winter ohne Vertrag sind, wüsste vielleicht die Gewerkschaft.