logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Frage zu Witwen- bzw. Witwer-Rente  

Profilbild von
brabbel
136 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Ich habe gehört, dass in Luxemburg eine Regelung gilt, wie bis ca. vor 10 Jahren noch in Deutschland, dass wenn beide Ehepartner in Lux arbeiten und die Frau sterben würde, man als Ehemann keine Witwerrente bekäme. Stimmt das so?? Ich meine, eine Frau zahlt doch aber genauso ein wie ein Mann, und evtl. hat die Frau ja ein größeres Einkommen, und der Mann entscheidet sich deshalb evtl. zu Hause zu bleiben??!


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Die verschiedenen Hinterbliebenenpensionen, http://www.cpep.lu/brochures/pensionsurvall.html

Kapitel 1

Nachstehende Personen können Anrecht auf eine Hinterbliebenenpension haben:

1) der überlebende Ehegatte, Witwer oder Witwe;

2) der geschiedene Ehegatte;

3) Verwandte und Verschwägerte in direkter Linie oder Verwandte einer Seitenlinie bis zum zweiten Grade, wenn der (die) Versicherte stirbt ohne einen Ehegatten zu hinterlassen;

4) leibliche Kinder des (der) Versicherten und, unter bestimmten Bedingungen, alle Kinder, welche zu Lasten des (der) Versicherten waren.