Hallo,
also erstmal möchte ich ein grosses Lob an die Macher dieser Webseite und allen, die sie durch ihre Beiträge so wertvoll machen, aussprechen! Ich weiss aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, an irgendwelche Informationen bezüglich Familienleistungen etc. heranzukommen, dass es fast iei ein 6er im Lotto ist, bei der Familienkasse jemanden ans Telefon zu bekommen und dass die Auskünfte, die man dort vom Schalterpersonal bekommt, wenn man es mal geschafft hat, zu deren Öffnungszeiten dort aufzutauchen, auch nicht gerade informativ sind. Doch nun zu meiner Frage zum Elternurlaub, genauer zur Vergütung. Ich hab das Forum hier durchstöbert, bin aber leider nicht fündig geworden. Mir ist klar, dass man - wenn man vorher eine Vollzeitstelle hat - (vollen) Anpruch auf die Vergütung hat. Doch wie sieht es aus, wenn man sich "nur" in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis befindet? Hat man dann auch vollen Anspruch auf die Vergütung? Oder bekommt man bei z.B. 6 montigen Elternurlaub statt 1.651,58 Euro nur 825,69 Euro, beim 12 monatigem statt 825,69 nur ca. 412,85 Euro? Eine zweite Frage hab ich auch noch: hat ein Grenzgänger in Luxembourg irgendwelche Nachteile, wenn er statt einem Vollzeitjob nur einen Teilzeitjob mit 50% der Arbeitszeit ausübt, bzw. wechselt? Gibt es eine %-Grenze, die man nicht unterschreiten sollte? Ich hab mich vor einiger Zeit schonmal mit dem Thema beschäftigt und glaube, da auch etwas negatives gehört zu haben, bin mir aber nicht mehr sicher. Langer Text, viele Fragen, doch ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Danke schon mal
Lundy