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Forum / Allgemeines

Frage zu Teilzeitarbeit  

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Lundy
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21 Jahren  ago  

Hallo,

also erstmal möchte ich ein grosses Lob an die Macher dieser Webseite und allen, die sie durch ihre Beiträge so wertvoll machen, aussprechen! Ich weiss aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, an irgendwelche Informationen bezüglich Familienleistungen etc. heranzukommen, dass es fast iei ein 6er im Lotto ist, bei der Familienkasse jemanden ans Telefon zu bekommen und dass die Auskünfte, die man dort vom Schalterpersonal bekommt, wenn man es mal geschafft hat, zu deren Öffnungszeiten dort aufzutauchen, auch nicht gerade informativ sind. Doch nun zu meiner Frage zum Elternurlaub, genauer zur Vergütung. Ich hab das Forum hier durchstöbert, bin aber leider nicht fündig geworden. Mir ist klar, dass man - wenn man vorher eine Vollzeitstelle hat - (vollen) Anpruch auf die Vergütung hat. Doch wie sieht es aus, wenn man sich "nur" in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis befindet? Hat man dann auch vollen Anspruch auf die Vergütung? Oder bekommt man bei z.B. 6 montigen Elternurlaub statt 1.651,58 Euro nur 825,69 Euro, beim 12 monatigem statt 825,69 nur ca. 412,85 Euro? Eine zweite Frage hab ich auch noch: hat ein Grenzgänger in Luxembourg irgendwelche Nachteile, wenn er statt einem Vollzeitjob nur einen Teilzeitjob mit 50% der Arbeitszeit ausübt, bzw. wechselt? Gibt es eine %-Grenze, die man nicht unterschreiten sollte? Ich hab mich vor einiger Zeit schonmal mit dem Thema beschäftigt und glaube, da auch etwas negatives gehört zu haben, bin mir aber nicht mehr sicher. Langer Text, viele Fragen, doch ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Danke schon mal

Lundy


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Hamisso
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21 Jahren  ago  

Hallo Lundy, willkommen in der Luxemburg-Selbsterfahrungsgruppe! Zu Deiner Frage bin ich in der CEP*L-Broschüre (www.cepl.lu) „Le congé parental“ (Seite 37) fündig geworden. Es gibt einen „congé parental plein temps“ (6 Monate) und „congé parental mi-temps“ (12 Monate) – zzgl. 2 Monate/Kind bei Mehrfachschwangerschaft. Das „plein temps / mit-temps“ bezieht sich nicht darauf und hängt nicht davon ab, ob man einen Arbeitsvertrag über Vollzeit oder Teilzeit hat! Sondern ob man voll aus der Beschäftigung ausscheidet oder noch teilweise weiterhin arbeiten geht. „L’indemnité du congé parental mi-temps“ beträgt nach dem Stand vom 1.1.2003 (Index 605,61) sind das 825,69 €. Bedingung ist, dass während des Elternurlaubs nicht mehr als die Hälfte der im betreffenden Unternehmen üblichen Monatsarbeitszeit geleistet wird. Also, wenn im Unternehmen die Regelarbeitszeit 40 Stunden/Woche und der Arbeitnehmer nur 30 Stunden/Woche arbeitet, darf nicht mehr als 30 - 20 = 10 Stunden/Woche gearbeitet werden, um den Anspruch auf „congé parental mi-temps“ zu erhalten. In Falle des „mi-temps“ ist jedoch die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich! Zu der zweiten Frage (Nachteile der Teilzeitarbeit unter 50%) fällt mir spontan nichts ein. Schwerwiegend wäre zweifellos, wenn sich durch eine solche Verringerung der Arbeitszeit der Status bezüglich der Sozialversicherung ändern würde – also Wechsel zur deutschen Sozialversicherung. Dies wäre insbesondere dann unvermeidlich, wenn zusätzlich zur Beschäftigung in Luxemburg ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland eingegangen wird.


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Lundy
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21 Jahren  ago  

Hamisso, Danke für die schnelle Antwort! Der Teilzeitjob wäre auch in Luxembourg, also dürfte es ja keine Nachteile geben. Du hast mir sehr geholfen!

Lundy


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Lundy
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21 Jahren  ago  

Hallo,

lt. Arbeitgeber sieht der Stand der Dinge z.Z. so aus:

- bei einem Teilzeit-Job unter 50% hat man keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung für Elternurlaub; - bei einen Teilzeit-Job von z.B. 50% bekommt man nur die Hälfte der Entschädigung für Elternurlaub;

Ist das wirklich so? Das fände ich dann aber aus sozialen Gesichtspunkten alles andere als gerechtfertigt!

Danke für die Hilfe

Lundy


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Meffo
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21 Jahren  ago  

In der Broschüre der CEP*L „Les congés legaux“ heißt es zu der Frage (Nr. 35: Kann eine Person, die Teilzeit arbeitet, Elternurlaub nehmen?): Eine Person, die teilzeitbeschäftigt ist, hat genauso Anspruch auf Elternurlaub wie eine Person, die Vollzeit arbeitet. Unter einer Bedingung: ihre monatliche Arbeitszeit muss mindestens die Hälfte der normalen Arbeitszeit des Unternehmens betragen. Das heißt nach meinem Verständnis: dass man die Mindestvoraussetzung (mindestens als 50% der Vollzeitarbeitszeit beschäftigt) erfüllen muss, um den vollen Anspruch zu erhalten. Ob man die "indemnité" voll oder nur anteilig erhält, hängt davon ab, wieviel man noch nebenbei beschäftigt ist. Bei einer 1/2-Elternurlaub muss man seine Arbeitszeit um mindest 50% der im Unternehmen üblichen Arbeitszeit einschränken. Beispiel: Wer zu 3/4-Arbeitszeit beschäftigt ist, darf dann nur noch 3/4 - 1/2 = 1/4 der im Unternehmen üblichen Arbeitszeit arbeiten. Wenn Du nicht mit dem Arbeitgeber einig wirst, solltest Du Dich vielleicht per E-Mail an www.cepl.lu wenden, um eine verbindliche Auskunft vorweisen zu können. Im Übrigen wird sich das mit den Bedingungen und Voraussetzungen auch im Zusammenhang mit der Antragstellung mehr oder minder wohl von selbst klären.


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Lundy
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21 Jahren  ago  

Danke Meffo für die schnelle Info! Wenn man der franz. Sprache nicht ganz so mächtig ist, hat man hier in Lux leider schlechte Karten. Ich glaube, ich muss da mal was tun... Wenn definitiv klar ist, wie der Sachverhalt in dieser Geschichte hier ist, werde ich das Ergebnis hier posten.

Danke

Lundy


Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Hallo Lundy, ich selbst habe vor der Geburt meines 2. Kindes weniger als 50 % in Luxembourg gearbeitet und der Elternurlaub wurde mir aus diesem Grund abgelehnt. Man hat jedoch einen Anspruch auf die Erziehungszulage. Diese ist nicht so hoch wie die Elternurlaub-Entschädigung und liegt zur Zeit bei 450,39 EUR im Monat (wenn man in dieser Zeit nicht arbeitet); arbeitet man jedoch, und zwar weniger als 20 Stunden pro Woche, wird nur die Hälfte, also ca. 225 EUR im Monat gezahlt. Die Erziehungszulage wird bis zum Ende des 2. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Knutzel


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Lundy
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21 Jahren  ago  

Danke Knutzel,

das macht mir einiges klarer!

Lundy