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Forum / Allgemeines

Frage zu Steuern (mal wieder)  

Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Hallo, in unserem Büro geht das Gerücht um, man könnte die Zinsen, die man für ein Baudarlehen bezahlt, in irgendeiner Form bei der Steuererklärung in L geltend machen. Und das soll jetzt auch gelten, wenn die Immobilie in D steht und auch von einer deutschen Bank finanziert wird! Mein Mann und ich haben nur unser Luxemburger Einkommen - falls das in dem Fall interessiert?! Hat jemand was darüber gehört?

Schönen Tag an alle, Ninny


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Der letztere Punkt ist schon wichtig. Wenn nämlich über 90% der Einkünfte in L erzielt wird, kann man die Gleichstellung mit inländischen Steuerpflichtigen beantragen. dann gelten auch deren Abzugsmöglichkeiten für Hypothekendarlehen.


Anonymous
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21 Jahren  ago  

Hallo Ninny,

das geht leider nicht. Zinsen für Bauvorhaben (Grundstück bzw. Haus) sind nur dann in Luxembourg absetzbar, wenn das Grundstück auch in Luxembourg ist. Zinsen können ausschliesslich für Konsumkredite geltend gemacht werden.

ABER - zum Trost kann ich dir eine kleine Geschichte erzählen: Es war einmal ein kleiner Prinz, der sich ein kleines Schloss baute. Da er die Zinsen für das Schloss leider nicht von der Steuer absetzen konnte, kaufte er sich noch viele andere schöne Dinge, wie z.B. - die neue Badezimmereinrichtung - neue Möbel - ein Auto - eine neue Küche - etc.

Diese Zinsen konnte der kleine Prinz sehr wohl von der Steuer absetzen. Selbstverständlich war der kleine Prinz so schlau, sich während des Schlossbaus mehrere kleine Kredite zu besorgen, mit denen die Konsumanschaffungen bezahlt wurden und die Rechnungen hatte er auch alle noch...... das die Kredite auch durch die Hypothek gesichert waren, war der Steuerbehörde egal. Und wenn er nicht gestorben ist, drückt er seine Steuer immer noch.

Schönes Märchen, oder?

Viel Spass beim Absetzen,

Obiwan


Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Hallo Obiwan,

wirklich wunderschön - in unserem Fall hätten sich Prinz und Prinzessin besser vorher Gedanken gemacht und ihre Kredite sinnvoller aufgeteilt.

Egal - die nächste Steuererklärung kommt bestimmt.

In jedem Fall vielen Dank für die Info und in wenigen Stunden ein schönes Wochenende. Ninny


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luxlex
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21 Jahren  ago  

Kleiner Schönheitsfeher bei der Sache: Kunsumkredite kann man so oder so absetzen aber nur bis zu einem Maximum von etwa 670 € pro Person und Jahr. (Die sind meistens schon bei einem Kredit für ein Auto erreicht). Die Schuldzinsen auf Hypothekendarlehen bei selbst genutztem Wohneigentum können bis zu einer Höhe von etwa 1.500 € pro Person und Jahr abgesetzt werden... (ob das nur gillt wenn die Immobilie in Lux. ist weiss ich nicht)


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Ricola
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21 Jahren  ago  

Hallo zusammen: Auf Antrag können die Zinsen für Baukredite (Zinssubvention !) auf anstehende Sonderzahlungen angerechnet werden. Leistungstantiemen von AT - Angestellten können so zum Beispiel (Beide Arbeiten in Lux.) bis zu einer Höhe von 6 T€ Steuer und Sozialabgabefrei (also 1zu1) ausgezahlt werden. Die Höhe der Zinsen ist im darauf folgenden Jahr nachzuweisen, sonst wird nachversteuert (Zinsbescheinigung der Bank).

Finanzierung von Bauland ist in Luxemburg übrigens ebenfall = Konsumkredit und in der Steuererklärung mit 672 € pro Person (also auch pro Kind !) absetzbar. Ebenso die Zahlungen auf einen Bausparvertrag (weiß aber nicht, ob nur Sparphase oder auch Rückzahlungsphase).

Der kleine Prinz kann also folgendes tun, und zwar egal, ob der Lux. oder Deutscher ist, hauptsache, beide Ehepartner arbeiten in Luxemburg:

1.) 672 € pro Person Zinsen auf die finanzierung des Baulandes absetzen. Es sollte ausreichen, Darlehen in Höhe der Kosten laut Kaufvertrag nachzuweisen.

2.) 672 € pro Person auf einen Bausparvertrag einzahlen und Absetzen (und natürlich in D Wohnungsbauprämie kassieren, weil man ja hierzulande kein Einkommen hat). Falls nicht für Bauspardarlehen möglich: Ansparen zur Ablösung nach 10 Jahren ?

3.) Sich max. 6 T€ (wenn mann denn soviel bekommt :-((() Leistungstantieme Brutto für Netto auszahlen lassen (Die Zinsen Bauland - Restl. Darlehen müßte man wohl in einer Anlage zur Steuererklärung aufdöseln). Weiß nicht, ob das auch für Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld / Prime gilt.

4.) Natürlich ist auch der Beitrag zur Risiko LV absetzbar.

Mich würde persönlich noch interessieren: Wer Kinder hat, bekommt in Lux. eine Zinssubvention (0,8... % auf max. 150 T€ Einkommensunabhängig, weitere und höhere Subventionen sind dann von Einkommen usw. abhängig). Aber ich gehe stark davon aus, das man dann schon in Luxemburg bauen müßte, um in diesen Genuss zu kommen...


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lebra
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21 Jahren  ago  

Hallo,werde ab 1.9.2004 als Grenzgänger in L arbeiten und habe vor, ein Haus im Raum Trier zu bauen. Wo kann man denn definitiv erfahren, ob man als Grenzgänger die Hypothekenzinsen für ein Haus in D von der Steuer absetzen kann? Vielen Dank im voraus. lebra


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Na beim Finanzamt in Trier würde ich meinen. Da man mit Wohnsitz in D auch in D für sein "Welteinkommen" (einschließlich eigengenutztes Wohneigentum) in D steuerpflichtig ist und bleibt, schlage ich ein rdv beim Finanzamt in Trier vor.


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lebra
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21 Jahren  ago  

Vielen Dank Meffo, aber kennt sich das Finanzamt Trier wirklich mit dem luxemburgischen Steuerrecht aus? Da habe ich doch meine Zweifel. lebra


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

War wohl missverständlich von mir. Die Hypothekenzinsen sind natürlich nicht von der Luxemburger Steuer abzuziehen, sondern bei der deutschen Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Das Haus in D interessiert die Steuerbehörde in L so wenig wie das deutsche Finanzamt, wie etwa die Luxemburger ihre Steuer auf das Gehalt ausrechnen. Anders gesagt, um die Situation vielleicht etwas deutlicher zu machen: Als Gehaltsempfänger ist ein Grenzgänger lohnsteuerpfliochtig in L. Als Hausbesitzer in D (und evtl. anderen deutschen oder ausländischen Einkünften) einkommensteuerpflichtig in D.