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Forum / Allgemeines

Frage zu Kündigungsfrist und Mutterschutz  

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Cally
186 Messages

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22 Jahren  ago  

Hallo Hamisso und hallo an alle.

Danke fuer diesen nuetzlichen link zu dem depliant. Leider kann ich die einzelnen Punkte nicht öffnen, auch nicht wenn ich sie vorher speichere.

Ich hab eine konkrete Frage bezueglich der Kuendigung. Ich arbeite in Luxemburg, wohne in Deutschland. Wenn ich selber kündige nach einem Arbeitsverhältnis von fast 9 Jahren, ist es korrekt, dass meine Kuendigungsfrist 3 Monate betraegt?

Und wird es gesetzlich akzeptiert, wenn beide (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) mit einer kürzeren Frist zufrieden sind und dies schriftlich bestätigen? Oder wäre das dann ungültig?

Ausserdem hab ich eine Frage zum Mutterschutz. Wieviel hat man frei und wie ist das, wenn man danach 1 Jahr Erziehungsurlaub machen möchte? Wird dann auch die Stelle freigehalten und bekommt man irgendeine staatliche finanzielle Unterstuetzung?

Ich versuche schon seit einiger Zeit beim Arbeitsamt diese ganzen Antworten zu finden, aber irgendwie ist der zuständige Mensch immer beschäftitgt, es ist zum verzweifeln. Und die Frage mit der Kündigungsfrist ist für mich sehr dringend.

Ich wär sehr dankbar wenn jemand die Antworten darauf wuesste und schreiben wuerde.

Liebe Grüsse Cally


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Hexe
115 Messages

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22 Jahren  ago  

Hallo, also die Kündigungsfrist von Arbeitnehmerseite aus beträgt bei einem Arbeitsverhältnis von 5-10 Jahren die gesetzliche Kündigungsfrist 2 Monate. Ein Auflösen des Vertrages in beiderseitigem Einverständnis zu einem frei gewählten Datum ist auch möglich. DAs könnte aber bei eventueller Arbeitslosigkeit zu Problemen führen.

Der Mutterschutz in L ist 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (verlängert sich um 4 Wochen, wenn man stillt oder Mehrlinge kriegt).

Erziehungsurlaub (congé parental) in L gibt's in zwei Varianten : - 6 Monate komplett zu Hause bleiben (der Staat zahlt ca EUR 1500 / Monat) - 12 Monate Teilzeit (d.h. Reduzierung Deiner Arbeitszeit um die Hälfte der betriebsüblichen Stundenzahl) - Staat zahlt ca. EUR 775 / Monat, Dein ARbeitgeber ein halbes Gehalt

Die zweite Variante muss der Arbeitnehmer nicht genehmigen, die basiert auf seinem freiwilligen Einverständnis. Die 6 Monate muss er in jedem Fall akzeptieren, wenn ein Antrag gestellt wird.

In jedem Fall ist das Arbeitsverhältnis gesichert und es kann nicht von Arbeitgeberseite aus gekündigt werden.

Infos zum Congé parental gibts beim "Centre national des prestations familiales" (www.cnpf.lu). Telefonieren zwecklos, da läuft nur ein Anrufbeantworter. Auf schriftliche Anfrage gibt's eine Broschüre zu dem Thema. Alles Gute.


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Cally
186 Messages

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22 Jahren  ago  

Hallo Hexe

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hat mir echt geholfen.

Liebe Grüsse Cally


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Hamisso
2364 Messages

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22 Jahren  ago  

In Französisch wie in Deutsch verfasst ist die neue Broschüre der Arbeiterkammer zum Thema „Elternurlaub – Urlaub aus familiären Gründen“. Sie ist erhältlich bei der Arbeiterkammer, 23, rue des Bruyères, L-1274 Howald, Tel. 488616-1, E-Mail: [email protected]