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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Frage an die Steuerexperten  

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olli
54 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo, stimmt es, dass man beim Verkauf eines selbstgenutzten Wohnhauses in Deutschland keine Steuern auf den Veräußerungsgewinn zahlen muss? Muss man trotzdem in Deutschland eine Steuererklärung machen, wenn man ansonsten keine Einkünfte dort hatte? Danke! Gruß


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SteuerPerle
417 Messages

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19 Jahren  ago  

Hinweis: dies ist keine Steuerberatung! Wenn das Wohnhaus in den letzten Jahren selbstgenutzt wurde, dann ist kein Veräußerungsgewinn zu versteuern. Meiner Meinung nach ist dann auch keine Steuererklärung nötig, wenn keine anderen Einkünfte vorliegen.


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olli
54 Messages

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19 Jahren  ago  

Danke liebe Steuerperle.


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ElCaballero
114 Messages

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19 Jahren  ago  

Was ist "Veräußerungsgewinn"? Der Mehrwert zwischen Kauf- und Verkaufpreis? Und gibt es eine Minimalzeit in Jahren, in der man die Wohnung selbst genutzt haben muss, um den Gewinn nicht zu versteuern?


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allymc5
24 Messages

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19 Jahren  ago  

Grundsätzlich gilt im Privatvermögen: Ist der Kauf länger als 10 Jahre her, ist der Gewinn nicht steuerpflichtig. Sind es weniger als 10 Jahre, muss man leider in den sauren Apfel beißen und eine Steuererklärung abgeben und den Gewinn erklären. Noch ein Hinweis: In der Regel bekommt das FA Mitteilung von veräußerten Grundstücken durch den Notar. Wird keine Steuererklärung abgeben, kommt dann evtl. die Aufforderung zur Abgabe. Also Kopf in den Sand und hoffen, es merkt keiner, klappt an der Stelle eher selten ...


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olli
54 Messages

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19 Jahren  ago  

Muss man das nun versteuern oder nicht?


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Mac
41 Messages

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19 Jahren  ago  

Nein. Bei selbstgenutzter Wohnimmobilie ist keine Steuer auf den Gewinn zu zahlen.


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Mac
41 Messages

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19 Jahren  ago  

Bei Verkauf innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb (Spekulationsfrist) ist der Wertzuwachs nach der Neufassung des §23 Nr.1 EStG nicht mehr einkommensteuerpflichtig, wenn der Steuerpflichtige die Immobilie zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.


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allymc5
24 Messages

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19 Jahren  ago  

Das mit den zwei Jahren ist leider Schnee von gestern. Wie schon oben geschrieben, beträgt die Frist jetzt 10 (!) Jahre. Erst dann ist es nicht zu versteuern.