Hallo, stimmt es, dass man beim Verkauf eines selbstgenutzten Wohnhauses in Deutschland keine Steuern auf den Veräußerungsgewinn zahlen muss? Muss man trotzdem in Deutschland eine Steuererklärung machen, wenn man ansonsten keine Einkünfte dort hatte? Danke! Gruß
Grundsätzlich gilt im Privatvermögen: Ist der Kauf länger als 10 Jahre her, ist der Gewinn nicht steuerpflichtig. Sind es weniger als 10 Jahre, muss man leider in den sauren Apfel beißen und eine Steuererklärung abgeben und den Gewinn erklären. Noch ein Hinweis: In der Regel bekommt das FA Mitteilung von veräußerten Grundstücken durch den Notar. Wird keine Steuererklärung abgeben, kommt dann evtl. die Aufforderung zur Abgabe. Also Kopf in den Sand und hoffen, es merkt keiner, klappt an der Stelle eher selten ...
Bei Verkauf innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb (Spekulationsfrist) ist der Wertzuwachs nach der Neufassung des §23 Nr.1 EStG nicht mehr einkommensteuerpflichtig, wenn der Steuerpflichtige die Immobilie zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.