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Forum / Allgemeines

Formulare Einkommenssteuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich  

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simo7katze
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

zuerst einmal die Frage: Sind die Formulare für die Einkommenssteuererklärung und der Lohnsteuerjahresausgleich dieselben? Das Formular für die EK habe ich im Netz gefunden.

Mein Lebensgefährte hat am 1.7.05 in Luxemburg angefangen zu arbeiten. Auf der damals zugesandten Steuerkarte war die Fahrtkosten als Freibetrag eingetragen und beide Kinder, die wohlgemerkt nicht in seinem Haushalt leben. Vor kurzem kam die neue Steuerkarte und dort waren nur die Fahrtkosten eingetragen. Ich habe gelesen, dass die Kinder die nicht im Haushalt leben eigentlich auch garnicht eingetragen werden. Dies war sicherlich ein Irrtum, oder? Nur im Zuge der EK kann man sich die zuviel gezahlten Steuern zurückholen. Für 2005 lohnt sich das nicht, da er so gut wie keine Steuern gezahlt hat. Aber für dieses Jahr wäre das wohl interessant. Was ich nicht ganz in Luxemburg verstehe ist, wer bekommt denn überhaupt Unterlagen über das Jahreseinkommen. Die Steuerkarte für letztes Jahr hat mein Freund von seinem Arbeitgeber erst bekommen, nachdem er danach gefragt hat und dann auch nur eine Kopie. Man sagte ihm das wird direkt zum Steuerbüro geschickt. Bekommt man als Arbeitnehmer keinerlei Unterlagen? Was ist denn wenn ich die EK machen will, dann bräuchte ich doch Unterlagen. Zumal er ja für 2005 in Deutschland noch eine EK machen muß. Und hier wird doch ein Nachweis verlangt über das Einkommen aus dem Ausland, oder etwa nicht. Eingetragen habe ich das Gehalt aus Luxemburg in der Sparte: Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen, ist das richtig? Oder muß eine Anlage AUS ausgefüllt werden? Für ein paar Antworten und Tipps wäre ich dankbar. Liebe Grüße Alexandra


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Normaler Weise müssen Kinder im Haushalt des Steuerpflichtigen leben, wenn sie auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden sollen. Die Steuerkarte wird gemäß den Angaben auf dem Antrag des Steuerpflichtigen sowie der vorgelegten Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung erstellt.

Wann sind Kinder Kinder?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=849

Wie kriegt Grenzgänger Steuerkarte?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=585

Wenn die Kinder nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen leben, er aber Unterhalt zahlt, können ggf. Sonderausgaben für Unterhaltszahlung beantragt werden.

Die Steuerkarte erhält man in L vom Arbeitgeber nicht zurück, da er sie tatsächlich an die Behörde weiterleitet. Dafür ist der AG verpflichtet, dem AN nach Ablauf des Steuerjahres eine Aufstellung über gezahltes Gehalt und abgeführte Sozialabgaben und einbehaltene Lohnsteuer auszuhändigen: 160 = Certificat de rémunération et de retenue d'impôt http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/index.html#certificats

400 D = Einkommensteuererklärung der Personen, die im Großherzogtum weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/index.html

163 = Antrag auf Lohnsteuer - Jahresausgleich http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/index.html#certificats


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simo7katze
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19 Jahren  ago  

Hallo Meffo, vielen Dank für die ausführliche Antwort hat mir schon sehr weitergeholfen. Eine Haushaltsbescheinigung wurde nie vorgelegt. Deshalb denke ich es war ein Irrtum. Die Unterlagen wurde alle dem AG abgegeben, der dann die Freibeträge beantragt hat. Hier war auch eine Kopie der deutschen Steuerkarte dabei und dort waren die Kinder eingetragen. Ich denke mal das wurde einfach so übernommen.

Eine Aufstellung vom AG hat mein Freund bislang nicht bekommen, wie gesagt erst nach Aufforderung wurde ihm eine Kopie gegeben von der Steuerkarte gegeben. Bis wann muß der AG denn die Aufstellung abgeben, gibt es eine gesetzliche Frist? Denn ich habe gesehen, daß die EK bis zum 31.3. abgegen werden muß. Liebe Grüße Alexandra


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Das ist gewiss eine unorthodoxe Art, eine Steuerkarte zu erlangen, und wie man sieht, nicht ohne Fehlerquellen.

Um den AG auf Trab zu bringen, kann man das Steuerbüro benachrichtigen und darum bitten, Druck zu machen,

Tel +352 40800-3301 Fax +352 408001

http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/fi_restitution_fiche_retenue_impots.pdf

Sicherheitshalber sollte man wegen des offiziellen Abgabetermins 31.3. der zuständigen Stelle schreiben, dass man wegen dieses Problems in Verzug gekommen ist und um entsprechenden Aufschub bitten.


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

ja, das luxemburger Einkommen unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Dieses ist in der Anlage N ( und nicht Anlage AUS) einzutragen. In 2005 ist 18 die richtige Zeile.


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simo7katze
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19 Jahren  ago  

Vielen Dank für Eure wie so oft hilfreichen Antworten. Ich bin froh, dass es diese Forum gibt. Liebe Grüße Alexandra