Hallo zusammen,
zuerst einmal die Frage: Sind die Formulare für die Einkommenssteuererklärung und der Lohnsteuerjahresausgleich dieselben? Das Formular für die EK habe ich im Netz gefunden.
Mein Lebensgefährte hat am 1.7.05 in Luxemburg angefangen zu arbeiten. Auf der damals zugesandten Steuerkarte war die Fahrtkosten als Freibetrag eingetragen und beide Kinder, die wohlgemerkt nicht in seinem Haushalt leben. Vor kurzem kam die neue Steuerkarte und dort waren nur die Fahrtkosten eingetragen. Ich habe gelesen, dass die Kinder die nicht im Haushalt leben eigentlich auch garnicht eingetragen werden. Dies war sicherlich ein Irrtum, oder? Nur im Zuge der EK kann man sich die zuviel gezahlten Steuern zurückholen. Für 2005 lohnt sich das nicht, da er so gut wie keine Steuern gezahlt hat. Aber für dieses Jahr wäre das wohl interessant. Was ich nicht ganz in Luxemburg verstehe ist, wer bekommt denn überhaupt Unterlagen über das Jahreseinkommen. Die Steuerkarte für letztes Jahr hat mein Freund von seinem Arbeitgeber erst bekommen, nachdem er danach gefragt hat und dann auch nur eine Kopie. Man sagte ihm das wird direkt zum Steuerbüro geschickt. Bekommt man als Arbeitnehmer keinerlei Unterlagen? Was ist denn wenn ich die EK machen will, dann bräuchte ich doch Unterlagen. Zumal er ja für 2005 in Deutschland noch eine EK machen muß. Und hier wird doch ein Nachweis verlangt über das Einkommen aus dem Ausland, oder etwa nicht. Eingetragen habe ich das Gehalt aus Luxemburg in der Sparte: Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen, ist das richtig? Oder muß eine Anlage AUS ausgefüllt werden? Für ein paar Antworten und Tipps wäre ich dankbar. Liebe Grüße Alexandra