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Forum / Allgemeines

Formalitäten  

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borabora
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21 Jahren  ago  

Hallo kann mir jemand helfen? hab einen job in LUX ab Januar 04. Lebe im Saarland. Was muss ich erledigen in lux und BRD (Lohnsteuerkarte usw.).Gibt es im Internet ,Artikel zum nachlesen oder kann man irgendwo eine Broschüre bestellen oder kaufen. Wie oder wo kann ich erfahren wie man seinen Netto-Verdienst berrechnet als Grenzgänger?Ist etwas viel aber wäre nett wenn mir jemand helfen könnte

Vielen Dank


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hkatja
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21 Jahren  ago  

Hallo borabora, den Nettoverdienst kannst du hier auf der Seite berechnen - siehe Gehaltsrechner! Mit der Lohnsteuerkarte wars bei mir so: mußte mir eine Meldebescheinigung in Deutschland besorgen und diese mit einen Formular, welches ich von meinem Arbeitgeber erhalten hatte beantragen. (Bei ADMINISTRATION DES CONSTRIBUTIONS-Bureau RTS Non Résidents in Luxemburg) Das muss man dann auch jedes Jahr wiederholen. Für meine Arbeitgeber brauchte ich dann noch ein polizeiliches Führungszeugnis und mußt zum Arzt. Über Artikel im Internet weiß ich nichts - allerdings haben mir Kollegen mit Rat zur Seite gestanden. Vielleicht hilft dir das schon ein bisschen - Frohe Feiertage denn schon mal!


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bambi
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21 Jahren  ago  

Informationen auf der Website: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=91


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teufel
387 Messages

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21 Jahren  ago  

hallo borabora,

bzgl. der lohnsteuerkarte kann ich nur noch hinzufügen, dass du, falls dir der arbeitgeber kein solches formular aushändigt (war bei mir so der fall), auf jeden fall bei der für grenzgänger zuständigen steuerbehörde (adresse/tel. in link-beitrag von bambi) anrufst, um sie direkt zu beantragen. mein arbeitgeber empfahl mir, einen brief zu schreiben, den haben die bei der behörde aber nie gelesen (zitat: wir bekommen so viel post...). an sich sind die aber am telefon sehr freundlich.

grüße, teufel


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Man sollte eigentlich davon ausgehen, wenn jeder Arbetgeber gesetzlich verpflichtet ist, ein neues beschäftigungsverhältnis bei der Sozialversicherung (www.ccss.lu) und bei der Steuerbehörde ( http://www.impotsdirects.public.lu/) anzumelden, dies auch tut. Wenn man dies dann doch selbst vornehmen muss, sollte man sich nicht scheuen, dies per Einschreiben mit Rückschein zu tun. Das ist in Luxemburg bei jeder Behörde angeraten, weil überall Bermuda-Dreiecke drohen. Hinterher hat man die Beweispflicht. Übrigens gibt es auch die Lohnsteuertabelle im Internet: http://www.impotsdirects.public.lu/az/b/barem_impo/index.html