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Forum / Allgemeines

Folgebescheinigung beim Arzt  

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paul00
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18 Jahren  ago  

Hallo,

hatte die Frage bereits eingestellt aber leider keine Lösung gefunden.

Über einen längeren Zeitraum war ich mit einem Attest krankgeschrieben. Diese Krankmeldungen habe ich jeweils am gleichen Tag alle die Krankenkasse sowie an meinen Arbeitgeber gesendet. Bei der letzten Verlängerung meiner Krankmeldung konnte ich diese erst am Folgetag an meinen Arbeitgeber senden. Daraufhin erfolgte natürlich die Kündigung.

Gibt ein ein Präzendenzfall, Gesetztestext wo genau dieser Sachverhlat eräutert wird ? Mein Anwalt ist der meinung das die Kündigung unzulääsig war. So langsam stelle ich jedoch fest das eine Meinung alleine nicht zählt da sich das Gericht dem bisher nicht so richtig anschliessen will. Ich bin für jeden noch so kleinen Hinweis auf Gesetztestexte, Literatur etc. dankbar.

Danke, Sabine


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Wenn sich Ihre Arbeitsunfähigkeit über die ursprüngliche Dauer hinaus erstrecken sollte, so muss besagte Bescheinigung noch vor Ablauf des 2. Werktages nach dem ursprünglich für die Wiederaufnahme der Arbeit vorgesehenen Datum bei der Kasse eingereicht werden.

Ist der letzte Tag dieser Fristen ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag, so ist diese Frist verlängert bis zum darauf folgenden Werktag. Der Poststempel ist ausschlaggebend.

Wie melden Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie arbeitsunfähig sind?, http://www.euroluxembourg.lu/Sozialversicherung.html


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toka
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18 Jahren  ago  

Es ging wohl um den Arbeitgeber, nicht um die Kasse Meffo. Soviel ich weiß, muß die neue Krankmeldung am letzten Tag der alten Krankmeldung dasein. uch sollte man den Chef anrufen und Ihm sagen, das man noch krank ist.


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paul00
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18 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

vielen Dank für die Antwort. In der Tat bezieht sich meine Frage expliziet auf den Zeitpunkt des Eingang der Folgescheiningung beim Arbeitgeber. Gilt dies für die CMEP oder für die Vorlage beim Arbeitgeber ?????

Danke, Sabine


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Die Krankmeldung muss natürlich auch gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen, und zwar am 1. Tag (telefonisch oder sonst irgendwie). Spätestens am 3. Tag der Abwesenheit muss dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorliegen.

Quelle: "Question 1: Dans quel délai le salarié doit-il informer son employeur de sa maladie? Le salarié malade doit avertir son employeur ou un représentant de celui-ci directement le premier jour de son absence. Il peut effectuer cette information personnellement ou par l'intermédiaire d'une tierce personne (p.ex. son conjoint, un membre de la famille, un ami etc.). L'information peut prendre différentes formes, alors qu'elle peut se faire aussi bien oralement (p.ex. par téléphone) que par écrit (p.ex. par fax). L'écrit est préférable afin de faciliter la preuve de la démarche opérée par le salarié. Le troisième jour au plus tard de son absence, le salarié doit soumettre à son employeur un certificat médical attestant son incapacité de travail." http://www.cepl.lu/brochures-2004/quest-reponses/4%20chapitre.pdf

weitere Quellen: Codes des Aussurances, sowie Luxemburgisches Arbeitsrecht (Jean-Luc Putz)


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Man kann natürlich auch erst einmal diesen Beitrag lesen,

Wie dem Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeit melden?, edito du 15/11/2006 Sie müssen bei krankheitsbedingter Abwesenheit Ihren Chef am 1. Tag informieren. Spätestens am 3. Kalendertag muss das ärztliche Attest dem Arbeitgeber vorliegen!

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=1602


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paul00
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18 Jahren  ago  

Meine Krankmeldungen wurde alle am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber gefaxt. Lediglich die vierte Verlängerung kam erst am 2. Tag an.

Nun ist mir noch immer nicht ganz klar ob sich der Gesetzestext auf die erste Krankmeldung und auch alle folgenden bezieht ????


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Cally
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18 Jahren  ago  

Hallo zusammen

Mal abgesehen vom Zeitpunkt wann das Attest vorliegen muss:

Wenn man insgesamt nur 2 Arbeitstage am Stück wegen Krankheit fehlt, muss man gar keine ärztliche Bescheinigung vorlegen, sondern es reicht, den Arbeitgeber telefonisch zu informieren?

Verstehe ich das richtig?

Danke Cally


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

http://www.secu.lu/legis/legis/chrononew/A_2006_149_code_travail.pdf

Seite 2467 Art. L-121-6 könnt interessant sein... hoffe du kannst ein wenig französisch...

Viel Glück


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paul00
37 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo Daniy,

leider nein, zuwenig um die gesamte Tragweite zu erkennen. Ich werde mir den Text aber übersetzen lasse. Kannst Du mir vorab sagen was dort sinngemäß steht ?

Dank, Sabine


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Grob übersetzt steht da, dass du verpflichtet bist dem Arbeitgeber noch am selben Tag bescheid zu geben (persönlich oder durch eine andere Person, und dies mündlich oder schriftlich) Spätestens am 3. Tag muss die Bescheinigung vom Arzt vorliegen....


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Cally
186 Messages

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18 Jahren  ago  

Guten Morgen

Aber wenn man insgesamt nur 2 Arbeitstage fehlt, muss man gar keine Bescheinigung vom Arzt vorlegen, oder?

Viele Grüsse Cally