Hallo,
hatte die Frage bereits eingestellt aber leider keine Lösung gefunden.
Über einen längeren Zeitraum war ich mit einem Attest krankgeschrieben. Diese Krankmeldungen habe ich jeweils am gleichen Tag alle die Krankenkasse sowie an meinen Arbeitgeber gesendet. Bei der letzten Verlängerung meiner Krankmeldung konnte ich diese erst am Folgetag an meinen Arbeitgeber senden. Daraufhin erfolgte natürlich die Kündigung.
Gibt ein ein Präzendenzfall, Gesetztestext wo genau dieser Sachverhlat eräutert wird ? Mein Anwalt ist der meinung das die Kündigung unzulääsig war. So langsam stelle ich jedoch fest das eine Meinung alleine nicht zählt da sich das Gericht dem bisher nicht so richtig anschliessen will. Ich bin für jeden noch so kleinen Hinweis auf Gesetztestexte, Literatur etc. dankbar.
Danke, Sabine