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Firmenwagenregelung für Grengänger nach Lux  

Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Bei meinem noch (deutschen) Arbeitgeber, muss ich für meinen Firmenwagen, den ich auch privat nutzen darf 1% vom Listpreis und die einfache Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte versteuern.

Fällt die Versteuerung der einfachen Entfernung Wohnung-Arbeit auch bei meinem zukünftigen Arbeitgeber an, der eine Niederlassung in Luxembourg hat und mich dort einstellen möchte. Ich pendle von Deutschlan nach Lux. einfach ca. 70km täglich

Könnt ihr Tips oder Hinweise zur Firmenwagenregelung und Besteuerung in Lux geben?

Danke vorab


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Es gab zur steuerlichen Behandlung schon Beiträge hier: „Die Versteuerung von Sachzuwendungen (1)“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=198 „Die private Nutzung eines Firmenwagens“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=3


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt in Luxemburg 40 Stunden pro Woche. Ein Arbeitnehmer hat dem Gesetz nach Anspruch auf 25 Tage pro Jahr (auf die Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche bezogen). Etwa die Hälfte der luxemburgischen Beschäftigten arbeitet unter einem Kollektivvertrag. Die vereinbarten Kollektivverträge sehen im Durchschnitt bereits 29 Urlaubstage vor. Es kann aber auch in einem individuellen Arbeitsvertrag stehen, dass etwa der Urlaubsanspruch zusammen mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit wachsen soll.