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Diesel wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Firmenwagen und Kündigung  

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Guuutfried
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen, sicherlich gibt es in der Grenzgängergemeinschaft Erfahrungen und / oder Tipps zu folgendem Sachverhalt: Ein Mitarbeiter bekommt von seiner Firma einen Firmenwagen, der von einer Leasingfirma geleast wird. Leasingnehmer ist also die Beschäftigungsfima. Nun unterschreibt der Mitarbeiter in seinem Arbeitsvertrag, dass er bei einem Arbeitsplatzwechsel diesen Firmenwagen zwingend übernehmen muss! Meine Frage dazu: Entspricht diese Klausel im Vertrag gültigem Luxemburger Recht? Kann ein Mitarbeiter nach Ausscheiden aus seiner Firma in der Tat durch die Übernahme des Firmenwagens belastet werden? Vielen Dank für eure Antwort!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die Rechtslage ist hier sicherlich nicht gerade einfach. Nach meiner Einschätzung mus man hier erst einmal nach dem allgemeinen Vertragsrecht vorgehen, bevor man sich näher auf Arbeitsrechtliches einlässt.

AG und AN haben einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, in welchem natürlich alles drinstehen bzw. vereinbart werden kann, was erlaubt ist, d.h. nicht gegen geltendes Recht verstößt. Hier ist u.a. vereinbart, dass AN unter bestimmten Umständen Rechtsnachfolger des AG in einem PKW Leasing Vertrag werden soll (soweit ich die Situation verstanden habe). Das ist hier meines Erachtens der Knackpunkt: Kann man einem AN zumuten, an Stelle des AG in einen Vertrag einzusteigen, den er selber nicht abgeschlossen hat - und dessen Bedingungen er folglich bei Abschluss des Arbeitsvertrages gar nicht absehen konnte? Zudem gehören zu einem Vertrag immer zwei, also beim Leasingvertrag ist auch der Wille des Leasinggebers zu berücksichtigen (Der Leasinggeber hat mit dem Arbeitsvertrag überhaupt nichts am Hut! AG und AN können also nicht vereinbaren, wie sich der Leasinggeber in dem Falle des Falles verhalten soll! Demnach können wohl auch die Konditionen der Vertragsumwandlung im Arbeitsvertrag nicht fixiert worden sein!) Meine Schlussfolgerung: Allein schon nach dem allgemeinen vertragsrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben kann ein Arbeitsvertrag nicht zum Eintreten in einen anderen Vertrag verpflichten, dessen Konsequenzen der AN bei Abschluss seines Arbeitsvertrags gar nicht absehen konnte (War denn etwa der Leasingvertrag dem Arbeitsvertrag beigefügt?!)


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Guuutfried
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19 Jahren  ago  

Hallo Meffo, vielen Dank für die Antwort. Dies entspricht in der Tat auch meiner Rechtsauffassung. Zusätzlich habe ich gehört, dass es in Luxemburg bez. dieser Problematik auch schon ein Gerichtsurteil gegeben haben soll, das dem AN in einem solchen Fall Recht gegeben hat. Leider weiß ich nicht, wo ich nach dem Urteilstext suchen soll. Zusätzlich: Der Leasingvertrag lag bei Unterschrift des AV vor, jedoch erscheint mir eine Bindung an einen (Leasing-)Vertrag (selbst wenn im AV darauf verwiesen) nach Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis, sehr merkwürdig.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

"merkwürdig" ist keine juristische Kategorie. Die Frage ist, ob der Leasingvertrag dem AN bei Abschluss des AV vollständig bekannt war. Denn ein Vertrag kommt zustande, wenn sich beide Parteien auf denselben Punkt einigen. Dies wäre nicht der Fall, wenn eine Partei über die wesentlichen Punkte nicht im erforderlichen Maße aufgeklärt ist.

Die andere Strategie wäre dann vielleicht tatsächlich im Arbeitsrecht zu suchen, ob ein AG derart AV-fremde Dinge mit dem AV verquicken darf, und zwar so, dass die wesentlichen Vorteile bei der Geschichte nur auf der einen Seite liegen (Ausnutzung von Verhandlungsmacht, Übervorteilung, ...).