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Forum / Allgemeines

Firmenwagen  

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sydney89
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21 Jahren  ago  

Hallo,

bekomme von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen den ich ausschließlich und nachweislich über ein Fahrtenbuch nur für Firmenfahrten verwende. Nun meine Frage: Gilt auch hier die 1,5% Regelung oder entfällt diese ?


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Für ein Firmenfahrzeug, das nicht privat genutzt wird, muss überhaupt keine Einkommensteuer gezahlt werden. Die Lohnsteuer muss natürlich ausschließlich für Sachzuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bzw. den entsprechenden geldwerten Vorteil entrichtet werden, den der Arbeitnehmer als privates Einkommen genießt. Ein Fahrzeug zum alleinigen Dienstgebrauch ist so wenig lohnsteuerpflichtig wie ein Schreibtisch im Firmenbüro oder die firmeneigene Werkstatt.


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sydney89
43 Messages

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21 Jahren  ago  

Soweit so gut. In meinem Vertrag steht dass mir dieser Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfuegung steht. Werde dieses Angebot aber nicht wahrnehmen, sondern privat mit meinem Wagen fahren. Deshalb die Idee mit einem Fahrtenbuch. Bleibt es auch dann bei diesem Ansatz, Danke


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Wenn das schon im Arbeitsvertrag drin steht... ist es natürlich wichtig, dass die Lohnbuchhaltung dies genauso sieht - und nicht etwa einen sachwerten Vorteil beim Lohnsteuervorabzug ansetzt, wo keiner vorhanden ist!


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Andererseits verstehe ich nicht: Ist denn Firmenwagen mit Privatnutzung nicht günstiger, selbst wenn das der Lohnsteuer unterliegt? Ich verstehe ja, dass man lieber mit dem eigenen fährt und dass der ans Herz gewachsen ist. Aber kühl gerechnet?! man darf nicht bloß die Spritkosten beachten!