Hallo zusammen,
unter Euch gibt es doch bestimmt ein paar schlaue, die wissen, wann hier Feiertage sind....
An gesetzlichen Feiertagen (les Jours fériés légaux) gibt es im Großherzogtum nicht mehr und nicht weniger als folgende:
Neujahr (1.1.)
Ostermontag (beweglicher Feiertag)
1. Mai (1.5.)
Christi Himmelfahrt (beweglicher Feiertag)
Pfingstmontag (beweglicher Feiertag)
Nationalfeiertag (23.6.)
Mariä Himmelfahrt (15.8.)
Allerheiligen (1.11.)
1. Weihnachtsfeiertag (25.12.)
2. Weihnachtsfeiertag (26.12.)
Daneben gibt es noch ortsübliche (z. B. 2. November, Rosenmontag oder Kirmesmontag/Braderie in der Stadt) oder berufsübliche Feiertage (etwa im Bankensektor).
Gesetzliche Feiertage können durch übliche Feiertage ersetzt werden, ohne dass sich die Jahresanzahl der bezahlten Feiertage insgesamt verändert. Ein Anspruch darauf kann sich ggf. nur aufgrund von entsprechenden Kollektivvertragsbestimmungen ergeben.
Und da wäre noch Feiertagskalender international: http://www.feiertagskalender.ch/
In einem wohl geordneten Luxemburg geht nichts verloren, sondern es findet sich alles wieder.
Monsieur Biltgen kennt für 2008 "trois cas de figures", http://www.itm.lu/droit-du-travail/remuneration-des-jours-feries-legaux/jeudi-1er-mai-2008
Ich habe diesbezüglich auch mal eine Frage.
Und zwar habe ich gemäß Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub im Jahr. Hinzu kommen dann, da ich im Banksektor tätig bin, noch die 5 Bankholidays.
Mein Urlaubsanspruch für 2007 beträgt lt. AG 35,5 Tage.
Und jetzt komme ich ins schleudern.
1. der Nationalfeiertag fiel auf Samstag den 23.06.2007 2. Am Montag (Braderie) muss ich arbeiten.
Nach meiner Rechnung komme ich somit auf 37 Tage.
In meiner Firma kann mir leider keiner weiterhelfen, da die Personal- abteilung den Urlaubsanspruch von einer externen Stelle vorgegeben bekommt.
Kann mir vielleicht hier jemand mal erläutern wie Sie das verhält?
Besten Dank schon mal.