logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Allgemeines

Ferienkalender  

Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

unter Euch gibt es doch bestimmt ein paar schlaue, die wissen, wann hier Feiertage sind....


Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

wie wäre es mit google, feiertage luxembourg?


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

An gesetzlichen Feiertagen (les Jours fériés légaux) gibt es im Großherzogtum nicht mehr und nicht weniger als folgende:

Neujahr (1.1.)

Ostermontag (beweglicher Feiertag)

1. Mai (1.5.)

Christi Himmelfahrt (beweglicher Feiertag)

Pfingstmontag (beweglicher Feiertag)

Nationalfeiertag (23.6.)

Mariä Himmelfahrt (15.8.)

Allerheiligen (1.11.)

1. Weihnachtsfeiertag (25.12.)

2. Weihnachtsfeiertag (26.12.)

Daneben gibt es noch ortsübliche (z. B. 2. November, Rosenmontag oder Kirmesmontag/Braderie in der Stadt) oder berufsübliche Feiertage (etwa im Bankensektor).

Gesetzliche Feiertage können durch übliche Feiertage ersetzt werden, ohne dass sich die Jahresanzahl der bezahlten Feiertage insgesamt verändert. Ein Anspruch darauf kann sich ggf. nur aufgrund von entsprechenden Kollektivvertragsbestimmungen ergeben.

Und da wäre noch Feiertagskalender international: http://www.feiertagskalender.ch/


Profilbild von
discovery
435 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Wobei 2008 Christi Himmelfahrt auf den 1. Mai fällt und somit wohl ein Tag flöten geht...


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

In einem wohl geordneten Luxemburg geht nichts verloren, sondern es findet sich alles wieder.

Monsieur Biltgen kennt für 2008 "trois cas de figures", http://www.itm.lu/droit-du-travail/remuneration-des-jours-feries-legaux/jeudi-1er-mai-2008


Profilbild von
Luxi1
645 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Könnte grad jemand, der des Französischen mächtig ist, kurz wiedergeben, was das heißt?

danke!


Profilbild von
discovery
435 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

DH:

Alle 10 Gesetzlichen Feiertage sind bindend, und der 1.Mai wird behandelt wie ein Feiertag der auf einen Sonntag fällt, also bekommst du zusätzlich einen Urlaubstag gut geschrieben

Die 3 Fälle sind spezifische Fälle für Leute die Wechseldienst haben....


Profilbild von
fludderer
39 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Ich habe diesbezüglich auch mal eine Frage.

Und zwar habe ich gemäß Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub im Jahr. Hinzu kommen dann, da ich im Banksektor tätig bin, noch die 5 Bankholidays.

Mein Urlaubsanspruch für 2007 beträgt lt. AG 35,5 Tage.

Und jetzt komme ich ins schleudern.

1. der Nationalfeiertag fiel auf Samstag den 23.06.2007 2. Am Montag (Braderie) muss ich arbeiten.

Nach meiner Rechnung komme ich somit auf 37 Tage.

In meiner Firma kann mir leider keiner weiterhelfen, da die Personal- abteilung den Urlaubsanspruch von einer externen Stelle vorgegeben bekommt.

Kann mir vielleicht hier jemand mal erläutern wie Sie das verhält?

Besten Dank schon mal.


Profilbild von
discovery
435 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Braderie ist kein gesetzlicher Feiertag und der Samstag ist ja kein Sonntag oder Feiertag.