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Forum / Allgemeines

Feiertagsanspruch bei Teilzeit  

Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Kann mir jemand sagen, ob ich als Teilzeitkraft vollen Anspruch auf einen Feiertag habe, oder ob ein Feiertag prozentual zur Teilzeit abgezogen wird.

Vielen Dank für Eure Antworten


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Zwar ist mir die Fragestellung nicht ganz klar (geht es um die Urlaubstage zu berechnen, die Bezahlung von Feiertagsarbeit oder um den Ausgleichstag?) Aber egal wie, es werden wohl immer nur so viele Stunden in Betracht gezogen werden können, als man an diesem Tag gearbeitet hätte, wäre kein Feiertag.

Zum Ausgleichstag http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=113

Überhaupt zur Feiertagsarbeit ITM, http://www.itm.etat.lu/ "Die Entlohnung von Feiertagsarbeit" Ist zwar ein deutsches Fähnchen dran, aber in Französisch geschrieben, soweit ich von Sprachen etwas verstehe!


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

die Frage ist: Sind Feiertage die in die reguläre Arbeitszeit der Teilzeitkraft fallen, anteilig nachzuarbeiten, weil eine 50%-Kraft nur Anspruch auf einen halben Feiertag hat (also 4 Stunden minus auf dem Zeitkonto erhält)???


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blueeye
4 Messages

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19 Jahren  ago  

Und dazu stelle ich die umgekehrte Frage: wenn ich an einem Tag in der Woche nicht arbeite, dieser Tag ein Feiertag ist, bekomme ich dann einen Ausgleichstag?


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

"Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Wochentag fällt, an dem der Beschäftigte nicht gearbeitet hätte, so hat dieser einen Anspruch auf einen Ausgleichstag, welcher ihm binnen drei Monaten nach dem dem Feiertag folgenden Tag gewährt werden muss. Erlauben dies betriebliche Gründe nicht, so sind die Ausgleichstage bis zum Ablauf des Kalenderjahres zu nehmen." http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=113 Beispiel: Du arbeitest normaler Weise nicht an Samstagen. Ein bestimmter gesetzlicher Feiertag fällt aber gerade auf einen Samstag. Dann kannst Du binnen 3 Monaten einen Ausgleichstag holen.


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

Anscheinend stehe ich auf der leitung, oder wo liegt das Missverständnis? Es ist mir noch immer ein Rätsel: 1. wieso hat eine Halbtagskraft nur Anspruch auf einen halben Feiertag? (Feiertag ist Feiertag, und ein Tag ist immer ganz?!) 2. Wieso muss ein Feiertag nachgearbeitet werden? Ich gehe davon aus, dass für einen gesetzlichen Feiertag der Arbeitgeber aufkommt (d.h. er zahlt 4 Stunden für den Feiertag bei einer 5*4 Stunden Woche). Oder geht es hier um spezielle Branchenregelungen in der Arbeitszeit, wie etwa im Gastronomiesektor?


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DirkW
28 Messages

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19 Jahren  ago  

Ein Problem ist vielleicht, wenn die Teilzeit nicht regelmäßig verteilt ausgeführt wird, sondern z.B. nur einen vollen Tage die Woche, und genau auf diesen einen Tag dann ein Feiertag fällt.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Genau! Meine Teilzeit ist auf 3 Arbeitstage (je 8 Stunden) verteilt. Fällt ein Feiertag auf einen meiner Arbeitstage bekomme ich 3,12 Stunden abgezogen weil der Feiertag nur anteilig für 60% gutgeschrieben wird. Fällt der Feiertag auf einen meiner "Freitage" werden mir Stunden (60% eines Arbeitstages) gutgeschrieben. Leider heben sich diese nicht auf und ich bekomme nur durch Feiertage ca. 16 Stunden Minus... Ist das O.K.


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DirkW
28 Messages

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19 Jahren  ago  

Für mich klingt es aufgrund folgenden Vergleichs sozialadäquat und nicht ungerecht:

Vergleicht man nämlich mit Vollarbeitszeit, so hat man auch dort manche Jahre mehr, manche Jahre weniger Gesamtarbeit, weil die Feiertage mal auf die Wochenenden, mal auf die Arbeitstage fallen.

Nicht anders ist das bei Teilzeitregelungen wie der hier vorliegenden: Nach "guten" gibt es auch mal "schlechte" Jahre, und umgekehrt.


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blueeye
4 Messages

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19 Jahren  ago  

Finde ich auch, aber wie sieht es denn aus wenn man von dieser Regelung gar nichts wusste? Und auch vom Arbeitgeber nicht darauf hingewiesen wurde?