Kann mir jemand sagen, ob ich als Teilzeitkraft vollen Anspruch auf einen Feiertag habe, oder ob ein Feiertag prozentual zur Teilzeit abgezogen wird.
Vielen Dank für Eure Antworten
Zwar ist mir die Fragestellung nicht ganz klar (geht es um die Urlaubstage zu berechnen, die Bezahlung von Feiertagsarbeit oder um den Ausgleichstag?) Aber egal wie, es werden wohl immer nur so viele Stunden in Betracht gezogen werden können, als man an diesem Tag gearbeitet hätte, wäre kein Feiertag.
Zum Ausgleichstag http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=113
Überhaupt zur Feiertagsarbeit ITM, http://www.itm.etat.lu/ "Die Entlohnung von Feiertagsarbeit" Ist zwar ein deutsches Fähnchen dran, aber in Französisch geschrieben, soweit ich von Sprachen etwas verstehe!
"Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Wochentag fällt, an dem der Beschäftigte nicht gearbeitet hätte, so hat dieser einen Anspruch auf einen Ausgleichstag, welcher ihm binnen drei Monaten nach dem dem Feiertag folgenden Tag gewährt werden muss. Erlauben dies betriebliche Gründe nicht, so sind die Ausgleichstage bis zum Ablauf des Kalenderjahres zu nehmen." http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=113 Beispiel: Du arbeitest normaler Weise nicht an Samstagen. Ein bestimmter gesetzlicher Feiertag fällt aber gerade auf einen Samstag. Dann kannst Du binnen 3 Monaten einen Ausgleichstag holen.
Anscheinend stehe ich auf der leitung, oder wo liegt das Missverständnis? Es ist mir noch immer ein Rätsel: 1. wieso hat eine Halbtagskraft nur Anspruch auf einen halben Feiertag? (Feiertag ist Feiertag, und ein Tag ist immer ganz?!) 2. Wieso muss ein Feiertag nachgearbeitet werden? Ich gehe davon aus, dass für einen gesetzlichen Feiertag der Arbeitgeber aufkommt (d.h. er zahlt 4 Stunden für den Feiertag bei einer 5*4 Stunden Woche). Oder geht es hier um spezielle Branchenregelungen in der Arbeitszeit, wie etwa im Gastronomiesektor?
Genau! Meine Teilzeit ist auf 3 Arbeitstage (je 8 Stunden) verteilt. Fällt ein Feiertag auf einen meiner Arbeitstage bekomme ich 3,12 Stunden abgezogen weil der Feiertag nur anteilig für 60% gutgeschrieben wird. Fällt der Feiertag auf einen meiner "Freitage" werden mir Stunden (60% eines Arbeitstages) gutgeschrieben. Leider heben sich diese nicht auf und ich bekomme nur durch Feiertage ca. 16 Stunden Minus... Ist das O.K.
Für mich klingt es aufgrund folgenden Vergleichs sozialadäquat und nicht ungerecht:
Vergleicht man nämlich mit Vollarbeitszeit, so hat man auch dort manche Jahre mehr, manche Jahre weniger Gesamtarbeit, weil die Feiertage mal auf die Wochenenden, mal auf die Arbeitstage fallen.
Nicht anders ist das bei Teilzeitregelungen wie der hier vorliegenden: Nach "guten" gibt es auch mal "schlechte" Jahre, und umgekehrt.