Hallo, habe jetzt gehoert das man in Luxemburg auch Familienurlaub beantragen kann und das fuer 6Mon. Wer weiss mehr darueber?
Lg Chidera
Wenn man auf unserer Website in der Suchfunktion das Stichwort "Elternurlaub" eintippt, gelangt man auch zu dem Beitrag wie
"Elternurlaub auf luxemburgisch", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=52
Hier kann man das Wichtigste erfahren.
Im Beitrag
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=403
wird ein Verein genannt, der sich um Fragen rundum Kinderkriegen kümmert. Dort kann man auch anrufen oder hingehen und sich dort beraten lassen.
Hallo Chidera,
ich habe 1999 Elternurlaub beantragt (ich glaube, dass war das 1. Jahr, in dem das angeboten wurde) und bekam 6 Monate Elternurlaub. Dieser verlaengerte sich dann um 3 Monate, weil ich gestillt habe (aerztliches Attest) erforderlich, so dass ich wieder arbeiten ging als meine Tochter 9 Monate alt war.
Ist zwar ziemlich viel Papierkram, aber es ist die Sache wert und ich glaube, dass Gesetz wurde jetzt auch verbessert seit dem und der Vater hat auch einen Anspruch auf 6 Monate Elterurlaub (vorausgesetzt natuerlich er arbeitet auch in Luxembourg).
Gruesse
Ramona
Ein Antragsmuster auf Elternurlaub ist zu finden unter http://www.cepl.lu/Mod%E8lesTypes/17.pdf
Ist zwar auch auf Französisch, wie alles bei der CEP-L, aber es wird sich vielleicht noch ein Kollege (Personaldelegierter? Gewerkschaft?) finden, der genug Französisch kann, um das Formular auseinander zu klamüsern. Ggf. kann man sich vielleicht auch mit dem Formularausdruck "vertrauensvoll" an die Personalabteilung wenden, wozu hat man die denn?!
ich danke Euch, aber es ist nicht der Erziehungsurlaub gemeint, sondern, wenn man 4 oder mehr Kinder hat, haette man evt. Anspruch auf eine Art Erholungsurlaubvo 6mon.. Ich fragte meinen Kollegen ob er nicht den Erziehungsurlaub meint, nein er meint Elternurlaub. Ich kann es mir zwar nicht vorstellen das es sowas gibt, aber ich wollte mal nachhaken.
In der CEP-L Broschüre "Les congés légaux", die meines Erachtens das Thema erschöpfend darstellt, ist nichts dergleichen wie ein besonderer "Familienurlaub" für kinderreiche Eltern zu finden. Wenn man die gesetzlichen Möglichkeiten des "Elternurlaubs" (congé parental) voll ausschöpft, wüsste ich auch nicht zu sagen, warum noch eine spezielle Bedarfslücke für einen wie auch immer gearteten "Familienurlaub" existieren sollte.