Bin etwas verunsichert durch die verschiedenen Gesetzestexte und Informationen, vielleicht kann mir ja jemand ein bisschen Klarheit ins Dunkel bringen: Also ich habe ein Kind, hatte auch Conge parental und arbeite wieder auf einer 4/5 Stelle. Jetzt nehmen wir an, ich bekomme noch ein Kind nehme dann wieder conge parental und entscheide mich, erst einmal nicht weiter zu arbeiten - d.h. Kündigung beim Arbeitgeber. Habe ich dann noch Anrecht auf die Conge partental? Wann muss die Kündigung erfolgen um die bestmöglichen Leistungen zu bekommen? Gibt in der Zeit, in der ich nicht arbeite weitere Unterstützung vom Staat Luxembourg? Erziehunggeld bzw. Kindergeld? Vielen Dank für Eure Hilfe in dieser Sache und liebe Grüsse von der Saar 🙂
Für jedes Kind besteht Anrecht auf Elternurlaub, soweit der / die Betreffende in L in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Das Beschäftigungsverhältnis kann erst aufgelöst werden, wenn der urlaub beendet wiorden ist. Wer die Geldleistung für Elternurlaub bezieht, hat keinen Anspruch auf Erziehungsgeld (Kumulationsverbot).
Vielen Dank, heisst das also, dass ich erst nach dem Erziehungsurlaub kündigen kann zu den normalen Kündigungsfristen? Also am ersten Tag nach Conge parental Kündigung abgeben und in meinem Fall bei Betriebszugehörigkeit von mehr als 5 Jahren dann 3 Monate arbeiten gehen ? Und dannach habe ich also gar keinen Anspruch auf eine weitere Hilfe vom Staat L um mich der Erziehung meiner Kinder voll zu widmen?
das ist richtig, du kannst erst kuendigen, wenn dein conge parental vorbei ist, ab dem ersten regulaeren arbeitstag nach dem elternurlaub laeuft die kuendigungsfrist mit den entsprechenden regelungen. danach sollte jeder anspruch erloeschen, da du ja nicht mehr in lu beschaeftigt bist.
Ist es zu empfehlen, dem Arbeitgeber von dem Vorhaben bei Beantragung des Conge parental von dem Vorhaben zu informieren? Ich habe eigentlich ein gutes Arbeitsverhältnis und wenn es denn dann soweit ist, würde ich gerne mit offenen Karten spielen, damit mein AG entsprechend planen kann.