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Forum / Allgemeines

Familienleistungen in Luxemburg  

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om2
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19 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe noch eine Frage zu den in Luxemburg gezahlten Familienleistungen. Meine Frau arbeitet bis zur Geburt des Kindes in Deutschland und ich arbeite in Luxemburg. Unser Wohnort ist Deutschland.

Ich weiss mittlerweile das die Differenz vom luxemb. zu deutschem Kindergeld von Luxemburg übernommen wird. Weiterhin habe ich auf einen Rat hin mir das lux. Sozialparameter angeschaut, welches jedoch folgende Frage aufwirft:

Wird in meinem Fall die Erziehungszulage ( Allocation d`education) und die Geburtszulage (Allocation de naissance) sowie die Mutterschaftszulage (Allocation de maternite ) auch von Luxemburg gezahlt, bzw. übernimmt Luxemburg die Differenz zu den in Deutschland gezahlten Leistungen ??

Für eure Antwort im voraus besten Dank.

Mit freundlichem Gruss

om2


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

Entweder Erziehungsgeld oder Elternurlaubsgeld; beides zusammen geht nicht!

Das Kumulationsverbot Erziehungsgeld / Elternurlaubsgeld, edito du 15/07/2005 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=996

Ansonsten ist in de CNPF-Broschüre, S. 18 aufgeführt:

Wenn Sie Grenzgänger oder Wanderarbeitnehmer sind und eine berufliche Tätigkeit in Luxemburg ausüben oder eine Pension hier beziehen, entsteht Anspruch auf:

alle ausführbaren Leistungen, d.h. je nach Fall: - Kindergeld - Schulanfangszulage* - Sonderzulage für behinderte Kinder - Erziehungszulage* - Elternurlaubsgeld* - Mutterschaftszulage**

* Nur für Aktive im Rahmen der EWG-Verordnungen ** Nur für persönlich pflichtversicherte (Mutterschaftsgeldleistungen setzen eine eigene Pflichtversicherung voraus)

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1035


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

"ausführbar" = "exportierbar" = kann an Empfänger geleistet werden, der im Ausland seinen Wohnsitz hat


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om2
38 Messages

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19 Jahren  ago  

Danke für die Info.

Weisst denn auch jemand ob man als Deutscher auch die Geburtszulage ( Allocation de naissance ) beantragen kann ??

Danke..


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Als Deutscher kein Problem; man muss aber in Luxemburg wohnen und das Kind dort zur Welt bringen.


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flappes
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19 Jahren  ago  

Heisst das, das auch nach dem halben Jahr Elternurlaub kein Erziehungsgeld mehr gezahlt wird? D.h. es keine 1 1/2 Jahre?


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Die Indemnité de Congé parental beim ersten Elternurlaub kann nicht zusammen beansprucht werden weder mit der Allocation d’Éducation noch mit einer nicht luxemburgischen Leistung derselben Art (Erziehungsgeld), noch mit einer nicht luxemburgischen Leistung wegen Elternurlaub für dasselbe oder dieselben Kinder.

Ausnahme: Wenn ein verlängertes Erziehungsgeld [l'allocation d'éducation prolongée] für eine Gruppe von drei oder mehr Kindern oder für ein behindertes Kind gewährt worden ist oder eine nicht luxemburgische Leistung, die dazu äquivalent ist.

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=996