Hallo! Wir haben jetzt verschiedene Formulare bei der CNPF beantragt und erhalten. Die vorgeburtlichen und andere Anträge sind alle auf Französisch. Es wird wohl keine Unterlagen auf Deutsch geben. ( Außer die Infobroschüre, die wir haben) Die Frage ist, weiß Jemand zu dem man in Luxembourg oder Deutschland gehen kann, um sich gegenübersitzend Fragen zu beantworten? Gibt es eine Anlaufstelle bei der CNPF die für Fragen von Grenzgängern eingerichtet ist? Hat sonst Jemand vor Geburt seines Kindes ähnliche Probleme gehabt und kann uns Tipps geben? Vielen Dank im Vorraus!
Hallo,
die Anträge für Kindergeld, Erziehungsgeld etc. können grundsätzlich erst gestellt werden, wenn das Kind geboren ist und eine Geburtsurkunde vorliegt - diese muss den Anträgen nämlich beigefügt werden.
Die Vorgehensweise für Grenzgänger ist prinzipiell so:
ERST Anträge im Wohnland stellen, dann Anträge in L, da Luxemburg nur den Differenzbetrag zahlt sind die deutschen Bescheide für Kinder- und Erziehungsgeld (u.U. Ablehung) dem Antrag bei der CNPF beizulegen.
Bei der CNPF ist es beim Erstantrag m.E. sinnvoll den Antrag persönlich abzugeben und am Schalter mit einem Sachbearbeiter durchzugehen, die sagen Dir dann sofort wenn was fehlt oder falsch ausgefüllt ist. Dort kannst Du Dich auch im Vorfeld sicher auch beraten lassen. Die Formulare für Kindergeld und Erziehungszulage gibt es auch auf deutsch, bei der CNPF-Webseite sogar zum downloaden.
Welche vorgeburtlichen Anträge meinst Du ?
Gruss
Martin
Also den Antrag für Elternurlaub hatte ich gestellt, wurde vom Arbeitgeber unterschrieben und ich hatte es dann an die CNPF zurückgeschickt. Daraufhin kam dann 3 Formulare: Demande d´une allocation prenatale, Demande d´allocations familiales et de naissance und Demande d´une allocation prenatale ( eine Karte welches vom Arzt ausgefüllt werden muss, wobei ich wohl keinen Anspruch auf die Nachgeburtlichen Zulagen habe, da Wohnort Deutschland) Wie ist der Satz beim Elternurlaub? Erziehungszulage steht mir wohl nicht zu, da Wohnort Deutschland. Was ist nur der Unterschied zwischen Elternurlaub und Erziehungszulage? ( Meine Geldmäßig, da ich ja die 6 Monate von irgendetwas leben muss. Da steht einmal was von 1600 Euro, steht das mir zu)
Als ich der CNPF mitteilte, ein Kind zu erwarten, man ein E401 Schein, Antrag für Kindergeld und eine eidesstattliche Erklärung welche ich dann nach der Geburt von dem Standesamt ausfüllen lassen muss. Leider verstehe ich die Bürokratie nicht so recht.
Vielen Dank für die Hilfe!
>>> "Sozialparameter", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1113
3) Familienleistungen (PRESTATIONS FAMILIALES)
f) Elternurlaubs Monatspauschale (Congé parental -Indemnité forfaitaire mensuelle)
- Vollzeit Urlaub (Congé à plein Temps) 1.778,31 €
Mehr dazu auch unter http://www.euroluxembourg.lu/Kindergeld.html
Hallo Malizia,
wir sind in der gleichen Situation und es ist nicht leicht Infos zu bekommen. Für die Infos bei CNPF.lu ist mein Französisch nicht gut genug. Besonders weit bin ich daher leider mit meinen Recherchen auch noch nicht gekommen. Was man hauptsächlich beachten sollte ist, die Leistungen sind vorrangig im Wohnsitzland zu beanspruchen. Also erst den Antrag auf die Leistungen in D stellen. Ist die Geburt noch in 2006 oder bereits in 2007? Dann solltest du die Bedingungen für das deutsche Elterngeld checken. Falls ich was Interessantes rausfinde, meld ich mich. Wäre schön wenn Du Deine Erkenntnisse mitteilen könntest:-)
Viele Grüße und noch eine schöne SS
Schwumpo