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Forum / Allgemeines

Fahrzeit zur Baustelle  

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mipp99
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12 Jahren  ago  

Hallo ich arbeite in Luxemburg und fahre jeden morgen 1,5 Stunden zur Baustelle und abends 1,5 Stunden zurück wie ist das mit der bezahlung von der Fahrzeit muss mein chef mir eine strecke zahlen oder nicht wer kann mir da helfen


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Bluepath
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12 Jahren  ago  

mipp.... mipp... mipp... psssssst..... tsssssst..... verfrühter Aprilscherz....:devil:


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12 Jahren  ago  

Ich kann dir nicht helfen bei deiner Frage da ich sie nicht verstehe.....


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mipp99
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12 Jahren  ago  

Was verstehst du nicht an der Frage? Ich fahre am tag drei stunden und muss dann noch acht Stunden arbeiten also elf Stunden insgesamt bekomm aber nur acht bezahlt ich wollte jetzt wissen ob ich die fahrzeit bezahlt bekommen muss


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12 Jahren  ago  

Die Frage ist halt ob es sich bei den 3h um die Fahrzeit zwischen der Firma und der Baustelle handelt, oder um die Fahrzeit von Zuhause auf die Baustelle.


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mipp99
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12 Jahren  ago  

Von der firma zur Baustelle


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12 Jahren  ago  

Kommt ganz darauf an: welche Arbeitsstelle steht in deinem Arbeitsvertrag? Deine Firma oder wird auf die jeweilige (wechselnde) Baustelle verwiesen? Steht die Firma drin, muss der Chef zahlen.

Aber: welcher Chef wäre denn wirklich so blöd????


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mipp99
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12 Jahren  ago  

Ich hab keinen Arbeitsvertrag den hatte ich nur in Deutschland


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12 Jahren  ago  

Jetzt wird's witzig. Du hast keinen Arbeitsvertrag? Warum sollte dann dein Chef dir überhaupt Geld bezahlen? Mit welchem Recht verlangst du irgend etwas? Arbeitsverträge in L müssen schriftlich abgefasst sein, wenn du keinen hast, hast du auch keine Rechte.


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12 Jahren  ago  

Es ist der klassische Fall von "ich geh nach Luxusburg schaffen" ohne sich auch nur ansatzweise mit dem geltenden Recht und den Sozialen-Rahmenbedinungen zu beschäftigen.

Hier kann ich nur raten in die Gewerkschaft zu gehen, die helfen dann wenigstens weiter.

Man kann sich auch selbst schlau machen und muss dann da nach sehen - ob das französisch dafür reicht wage ich jedoch zu beweifeln. http://www.legilux.public.lu/leg/textescoordonnes/codes/code_travail/Code_du_Travail.pdf

Und an Obiwan - die Aussage zum Arbeitsvertrag ist nicht richtig.

Hier der Auszug: "Der Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung, die das Arbeitsverhältnis regelt und durch welche eine Person sich dazu verpflichtet, einer anderen Person, der sie sich unterordnet, ihre Arbeitskraft gegen eine Vergütung zur Verfügung zu stellen.

Auch wenn das Gesetz die Gültigkeit eines mündlich abgeschlossenen Vertrags anerkennt, ist es doch empfehlenswert, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen, der die Art und die Modalitäten des Arbeitsverhältnisses festhält."

Siehe auch: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/types-contrat-travail/index.html


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12 Jahren  ago  

Es ist doch erstaunlich welch 'Naivlinge' hier immer wieder auftauchen... oder doch 'Forentroll' ??


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Ramon1
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12 Jahren  ago  

Ich finde, die Fahrt zum Arbeitsplatz sollte generell bezahlt werden. Aber nur denen, die keinen Arbeitsvertrag haben 😉

Übrigens, illegal Beschäftigte (also ohne Arbeitsvertrag) können seit dem 28/02 nicht mehr regularisiert werden...


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12 Jahren  ago  

@info: danke für die Aufklärung! Ich war eigentlich der Meinung, dass mündliche Arbeitsverträge nur noch in D zugelassen wären..... Da ham wir wieder was gelernt!


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Grenzhopper
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12 Jahren  ago  

Moin Mipp,

das Gewerbeaufsichtsamt (ITM) ist bestimmt sehr interessiert an solchen Infos.


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Hallo in 1,5 Std .... wie viel Km fährst Du eigentlich?