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Forum / Allgemeines

Fahrtkostenpauschale bei zwei Arbeitsorten  

Anonymous
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17 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe mir die Foreneinträge und auch die Gesetzestexte auf Französisch zum Théma Fahrtkostenpauschale durchgelesen. Einige Fragen habe ich dennoch. Vielleicht weiß jemand Rat?

1. Allgemeine Frage: Angenommen ich wohne in Trier-Stadt und arbeite in Luxemburg-Stadt, wird dann bezüglich der Entfernungseinheiten die Luftlinie Trier-Luxemburg herangezogen oder nur Luxemburg bis zum Grenzübergang? Das wird hier immer wieder behauptet, ohne dass ich einen entsprechenden Gesetzestext gefunden habe. Wer weiß Genaueres? Wenn es tatsächlich so sein sollte: bis zu welchem Grenzübergang wird gerechnet? Der nächste zur Luftlinie?

2. Spezielle Frage: Angenommen ich arbeite REGELMÄSSIG in zwei verschiedenen lux. Gemeinden, sagen wir jährlich ungefähr 200 Anfahrten von Trier-Stadt nach Grevenmacher (Außenstelle) und 50 Fahrten nach Luxemburg-Stadt (FIRMENSITZ), wie würde das gerechnet? Arbeitsorte sind dann faktisch Grevenmacher und Luxemburg. Im Gesetzestext steht, dass bei mehreren Einsatzorten unter bestimmten Fällen der Firmensitz zur Berechnung herangezogen wird. (Règlement grand-ducal du 28 décembre 1990 portant exécution de l’article 105bis, alinéas 6 et 7 de la loi, du 4 décembre 1967 concernant l’impôt sur le revenu, Art.1 Seite 1455) - Allerdings gibt es dabei eine Begrenzung auf neun Monate, die mir nicht ganz klar ist, da es bei mir regelmässig ist. Oder wird einfach der Hapteinsatzort zur Berechnung herangezogen? Ist jemand in einer ähnlichen Situation, der Bescheid weiß?

Gruß,

Wolke7


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Zu 1) Ich weiß, dass höchstens 30 Entfernungseinheiten angesetzt werden. Mich interessiert aber, ob an der Grenze schluss ist, oder auch prinzipiell bis zu einem deutschen Wohnort gerechnet wird.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Wenn Deine Wegstrecken, etwa durch wechselnde Einsatzorte, von der Eintragung auf der Steuerkarte abweichen, solltest Du eine entsprechende Abänderung der Eintragung auf der Steuerkarte bei dem Steuerbüro für Grenzgänger beantragen.

Für Grenzgänger wird die schematisierte Entfernungstabelle analog zu dem inlandsüblichen Verfahren angewandt. Das heißt, wenn Du in Trier wohnst und in Grevenmacher arbeitest: Entfernungseinheiten lt. Tabelle Wasserbillig – Grevenmacher; dazu kommt analog Wasserbillig-Trier (Rathaus).

Wie wird die Werbungskosten-Pauschale für Ihren Arbeitsweg berechnet? , http://www.euroluxembourg.lu/Steuern.html


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17 Jahren  ago  

Verstehe ich nicht so richtig. Mir geht es aber auch nur um die folgenden Fragen, vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt.

1. Werden - bei Wohnort in Deutschland - für die Entfernungspauschale (max. 30 Entfernungseinheiten) nur Kilometer innerhalb Luxemburgs veranschlagt?

2. Wenn ich dauerhaft an zwei lux. Orten arbeite (verschiedene Gemeinden), hauptsächlich an einem und weniger häufig an einem zweiten Ort, wird dann der Firmensitz des Unternehmens für die Berechnung der Pauschale herangezogen?

Danke.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Jo mei!

1) nein 2) nein. Aber die Steuerbehörde kann bei der Steuerkarte nur das berücksichtigen, was Du ihr angibst. Aber evtl. machst Du ja hinterher noch eine EStErklärung. Da hast Du dann hoffentlich noch eine Aufstellung parat, wann Du wo gearbeitet hast.


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17 Jahren  ago  

Ich habe eben bei der Steuerverwaltung angerufen: Büro RTS, non résidents. Demnach war meine Annahme wohl doch richtig: "Wenn der Firmensitz in Lux-Stadt ist und man hauptsächlich in einer anderen Gemeinde arbeitet, aber regelmässig auch in Lux. Stadt kann der FirmenSITZ für die Frais de déplacement veranschlagt werden."


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Wenn das Steuerbüro damit zufrieden ist, und Du auch damit zufrieden bist, werden ich es wohl auch sein. Einen guten Rutsch wünsch ich noch dazu!