Wenn man in Luxemburg lebt, aber in Deutschland arbeitet, wie sieht es dann mit der Fahrtkostenabrechnung bei der Steuer in Deutschland aus? Wird es nur eine anteilmäßige Anrechnung geben? Oder zählt wie für alle in D Steuerpflichtigen die gesamte Fahrstrecke, egal ob noch in Luxemburg oder schon auf deutschem Gebiet, abzüglich der ersten 20 km (seit Januar 2006)? Wäre sehr froh über eine Antwort auf diese Frage! Danke im Voraus, Hilli
Ich bin mir nicht ganz bewusst, was sich in jüngster Zeit hier alles geändert hat. Aber bislang hatte D immer noch (in Gegensatz zu L mit seinem Pauschalsystem mit schematischer Entfernungstabelle!) eine Abrechnung nach tatsächlich gefahrenen Kilometern. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Prinzip, dass die tatsächlich entstandenen Werbungskosten bei der Erzielung des Einkommens, also hier des Gehalts, maßgeblich sind. Und bei dieser Art der Berechnung kann es keine Rolle spielen, ob die Kosten tatsächlich vor oder hinter der Grenze entstanden sind. Das ist zumindest mein Kenntnisstand in dieser Hinsicht.
Mehr Infos unter www.elster.de, bzw. Blick in das einschlägige Formular zur ESt-Erklärung oder LStJahresausgleich!
das mit dem 21. Kilometer soll erst ab 2007 greifen. In D. somit für 2006 noch die tatsächlich gefahrenen Kilometer bei der Steuer anzusetzen. Wir von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. bitten unsere Mitglieder ab sofort alle Belege, die mit dem KFZ zusammenhängen aufzubewahren (Benzin, Reparaturen, Steuer, Reifen etc). damit wir Ende des Jahres den genauen Kilometerpreis ermitteln können. Der könnte dann ggf. höher als 0,30 € sein. Und dieser ist dann auch zugrunde zu legen.