Ich wohne in Trier und arbeite seit dieser Woche in Luxemburg. Zu meinem Arbeitsplatz habe ich 80 km zu fahren. Kann man eigentlich später bei der Steuererklärung in LU Fahrtkosten steuerlich absetzen?
Die Werbungskosten für den Arbeitsweg sind schon auf der Steuerkarte eingetragen wenn Du den Antrag mit den Angaben zum Wohn- und Arbeitsort korrekt gestellt hast. (siehe "Tipps")
Davon gibt es nur Abweichungen beim Wechsel der angegebenen Orte oder bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen oder Einsatzorten.
Hm,das weiss ich so genau gar nicht, was da auf meiner Steuerkarte eingetragen ist. Da kümmern sich nämlich die von Manpower drum, über die ich jetzt diesen Job für vorerst 3 Monate in LU habe. Das hat mit dem Job so kurzfristig geklappt, dass ich in der Hektik gar nicht nach allem, was für mich interessant sein könnte, habe fragen können. Aber da werde ich bei denen mal nachhören. Aber jedenfalls schonmal danke für Deine Auskunft.
Du kannst Dich nicht darauf verlassen, dass das von manpower geregelt wird. Du bist der Lohnsteuerpflichtige und musst Dich darum kümmern, dass der Einsatzort (bzw. die -orte) auf der Steuerkarte richtig eingetragen ist. Du solltest Dir eine Kopie der Steuerkarte geben lassen, falls Du eine solche nicht in Händen hast.
Solange der tatsächliche Einsatzort nicht weiter entfernt von Deinem Wohnort ist als der eingetragene Arbeitsort, ist dies nicht so tragisch, Du zahlst nur zu wenig Steuern; andernfalls wird Dir zuviel Lohnsteuer einbehalten, und Du musst zusehen, wie Du die nach Ablauf des Steuerjahres zurückbekommst.