Hallo! Ich bin 9 Monate von Saarbruecken nach Luxembourg gefahren. Ich wuerde mich freuen, wenn mir jemand sagen kann, wie ich exakt meine Fahrtkosten beim Lohnsteuer-Jahresausgleich angebe, sprich so korrekt angebe, dass ich nicht nach zehn Monaten noch etwas nachreichen muss. Gibt es da ein Extraformular? Herzlichen Dank fuer Eure Antwort!
Die Fahrtkosten werden von Amts wegen berücksichtigt und nach Tabelle pauschal berechnet, unabhängig vom Verkehrsmittel. Es ist Voraussetzung, dass Wohn- und Arbeitsort richtig angegeben werden. Über diese Pauschale hinaus sind keine weiteren Kosten für den Arbeitsweg getend zu machen (auch keine Parkgebühren usw.) Unfallkosten evtl. über Sonderausgaben wegen außergewöhnlicher Belastung. Haftpflichtversicherung wie Lebens- oder Unfallversicherung unter Sonderausgaben durch Versicherung.