Hallo zusammen,
Nach 19 Tagen Luxemburg (Klasse!) habe ich jetzt meine Lohnsteuerkarte erhalten. Im beiliegenden Schreiben wird erwähnt, daß eine gewisse Entfernung (4 Entfernungseinheiten) beim Grenzgaenger ohnehin in Abzug gebracht wird. Als Maximum nennt die RTS jedoch 30 E.E. Wisst Ihr denn, wieviele KM solch eine Einheit bedeutet, und ob ich mit meinen 107 KM da einen erhöhten Werbungskosteneintrag vornehmen lassen kann? Ich habe die Texte aus dem Archiv schon gelesen, konnte aber nicht wirklich etwas konkretes dazu finden. Wäre schön, wenn Ihr mir da helfen könntet.
Schönes Wochenende & gute Fahrt,
grenzmichel