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95er Benzin wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Fahrtkosten. Entfernungseinheiten?  

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Grenzmichel
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21 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Nach 19 Tagen Luxemburg (Klasse!) habe ich jetzt meine Lohnsteuerkarte erhalten. Im beiliegenden Schreiben wird erwähnt, daß eine gewisse Entfernung (4 Entfernungseinheiten) beim Grenzgaenger ohnehin in Abzug gebracht wird. Als Maximum nennt die RTS jedoch 30 E.E. Wisst Ihr denn, wieviele KM solch eine Einheit bedeutet, und ob ich mit meinen 107 KM da einen erhöhten Werbungskosteneintrag vornehmen lassen kann? Ich habe die Texte aus dem Archiv schon gelesen, konnte aber nicht wirklich etwas konkretes dazu finden. Wäre schön, wenn Ihr mir da helfen könntet.

Schönes Wochenende & gute Fahrt,

grenzmichel


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Hallo Grenzmichel, dieser "barême" (Entfernungstabelle) für Anfahrt von Wohnsitz zum Arbeitsplatz) geht meines Wissens nur bis zur luxemburgischen Grenze und wird nach Schema F ermittelt (gwissermaßen von "Rathaus" zu "Rathaus", egal, wieviel km tatsächlich zurückgelegt werden).


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

In „Wichtige Mitteilungen an beschränkt steuerpflichtige Lohnempfänger“ (Stand 1. Januar 2002) hieß es damals zur Fahrtkostenpauschale: „Die pauschale Regelung der Fahrtkosten deckt alle Unkosten ab, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg stehen. Nach Art. 105 bis des Einkommensteuergesetzes werden die Fahrtkosten pauschal berechnet ohne Rücksicht auf das benutzte Transportmittel. Die Entfernung zwischen dem Gemeindehauptort des Wohnsitzes und demjenigen des Arbeitsortes wird nach offizieller Tabelle errechnet. Die Höchstentfernung beträgt 30 Entfernungseinheiten. Im Prinzip wird der Ermäßigungsbetrag auf die Lohnsteuerkarte eingetragen bei deren Ausgabe. Weil in der Lohnsteuertabelle ein diesbezüglicher Pauschbetrag in Höhe von 396 € pro Jahr berücksichtigt wird, wird nur bei Entfernungen von mehr als 4 Entfernungseinheiten eine Steuerermäßigung auf die Hauptlohnsteuerkarte eingetragen.“


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Grenzmichel
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21 Jahren  ago  

Hallo Meffo!

Von welcher Seite aus bis zur luxemburgischen Grenze :-)? Ich werd morgen mal beim FA anrufen; trotzdem dankeschön!

Michel


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dirkangela
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21 Jahren  ago  

Hallo Grenzmichel!! Die Entfernung wird z.B. bei Arbeiten in Echternach und Wohnen innerhalb der VG Konz als Entfernung Konz-Echternach angenommen,egal wo innerhalb der VG man wohnt von Konz bis Nittel!!! Hast du denn unter FD (Frais de déplacement) auf der Steuerkarte was eingetragen??? Maximalbetrag /Monat sind soweit ich weiß 214,5€!!!


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Grenzmichel
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21 Jahren  ago  

Hi,

habe gerade mit dem Finanzamt (RTS N-R) telefoniert. Die maximale Entfernung (also 30 Entfernungseinheiten) wurde bereits unter FD auf meiner Fiche de retenu d'impot eingetragen. Dort stehen, wie Du auch schreibst 214,5€, und damit ist die Sache erledigt. Im übrigen konnte ich die mehrfach beschriebene Lustlosigkeit lux. Steuerbeamter nicht feststellen, dieser Herr war sehr freundlich und geduldig.

Alles Gute & nochmal dankeschön,

Michel


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flappes
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21 Jahren  ago  

Hallo, wie siehts denn aus mit Reisekoste (Spesen). Kennt da jemand die aktuellen Sätze. Und was ist, wenn der Arbeitgeber nicht den vollen steuerfreien Betrag zahlt? Kann man die Differenz dann steuerlich geltend machen?

Gruß Flappes


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Die Frage hatten wir hier schon einmal und ist bis jetzt wohl noch immer ein großes Geheimnis. Meines Wissens orientiert sich das steuerlich an den Vergütungs- bzw. Aufwandssätzen für Dienstfahrten im öffentlichen Dienst (auch entsprechend Dienstrang!) Wenn der Arbeitgeber mehr als diese Sätze zahlt, so ist das zu versteuernder Sachbezug o. ä., wenn er weniger zahlt, dann entstehen nach meinem Dafürhalten dem Arbeitnehmer Werbungskosten. Diese Regelung gibt es vielleicht ebenso wie die Steuertabellen im Buchhandel. Ansonsten würde ich empfehlen, eine Anfrage (E-Mail) an die Angestellenkammer zu richten (www.cepl.lu)