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Fahrtkosten bei Vorstellungsgespräch nach Lux.Recht?  

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allemand
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22 Jahren  ago  

Ich würde gerne wissen, ob nach Lux. Recht ein Arbeitgeber, der den Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eine Anreise nach Lux. gebeten hat, zum Ersatz der Fahrtkosten verpflichtet ist. (So wäre das nämlich nach dt. Recht). Falls ja, wie hoch wäre die km-Pauschale (nach dt. Recht ja 0,30 Eur/km).

Hat da jemand Ahnung? Dank im Voraus.

Übrigens: Ist es normal, dass sich ein Arbeitgeber nach einem Vorstellungsgespräch einfach gar nicht mehr meldet?


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Meffo
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22 Jahren  ago  

Die deutsche Rechtsprechung geht in dieser Frage von § 670 BGB aus, wo es heißt: „Macht der Beauftragte zum Zweck der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, s ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“ Ein Arbeitgeber darf einen Bewerber auch nicht über Gebühr lange hinhalten, sondern sollte in vernünftiger Frist seine Entscheidung mitteilen. Die Bewerbungsunterlagen (ausgenommen das Anschreiben) sind persönliches Eigentum des Bewerbers und müssen zurückgegeben werden. Wie das nach Luxemburger Recht aussieht, weiß ich nicht. Vermutlich gibt es hier auch noch nicht allzu viele Präzedenzfälle. Aber grundsätzlich ist es wohl eher zu vermeiden, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Man überlege, worauf es einem ankommt! Und Unklarheiten, etwa für Kostenerstattung für ein Vorstellungsgespräch, kann man wohl dadurch aus dem Wege gehen, dass man es vorher abklärt bzw. eine ausdrückliche Vereinbarung trifft. Ich könnte mir denken, dass im Voraus eine Einigung auch leichter zu erzielen ist als im Nachhinein