Ich würde gerne wissen, ob nach Lux. Recht ein Arbeitgeber, der den Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eine Anreise nach Lux. gebeten hat, zum Ersatz der Fahrtkosten verpflichtet ist. (So wäre das nämlich nach dt. Recht). Falls ja, wie hoch wäre die km-Pauschale (nach dt. Recht ja 0,30 Eur/km).
Hat da jemand Ahnung? Dank im Voraus.
Übrigens: Ist es normal, dass sich ein Arbeitgeber nach einem Vorstellungsgespräch einfach gar nicht mehr meldet?