Sachverhalt:
9 Monate Luxemburg gearbeitet, danach 3 Monate Deutschland.
In Deutschland ist zur Errechnung des Steuersatzes das Einkommen aus Lux anzugeben (Progressionsvorbehalt).
In Lux ist nur das Einkommen von 9 Monaten Lux anzusetzen und in der Steuererklärung zu berücksichtigen.
Kann ich in der deutschen Steuererklärung die Fahrtkosten, die mir in den 9 Monaten von Trier->Lux entstanden sind, ansetzen oder kann ich das nur in der luxemburgischen tun (wo es ja einen Pauschbetrag gibt) ?
Müsste ich folglich die Fahrkosten dem Fahrtziel entsprechend aufteilen (9 Monate Lux, 3 Monate D) oder kann ich frei wählen ?
Interessanter wg. höherer Steuersätze waere natuerlich die komplette Ansetzung in Deutschland ...
Wie siehts mit Sonderausgaben (z.B. für Fortbildungen) aus ?
Danke für eure Hilfe !