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Forum / Allgemeines

Fahrkosten LUX in D ansetzen ?  

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Jammin
5 Messages

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20 Jahren  ago  

Sachverhalt:

9 Monate Luxemburg gearbeitet, danach 3 Monate Deutschland.

In Deutschland ist zur Errechnung des Steuersatzes das Einkommen aus Lux anzugeben (Progressionsvorbehalt).

In Lux ist nur das Einkommen von 9 Monaten Lux anzusetzen und in der Steuererklärung zu berücksichtigen.

Kann ich in der deutschen Steuererklärung die Fahrtkosten, die mir in den 9 Monaten von Trier->Lux entstanden sind, ansetzen oder kann ich das nur in der luxemburgischen tun (wo es ja einen Pauschbetrag gibt) ?

Müsste ich folglich die Fahrkosten dem Fahrtziel entsprechend aufteilen (9 Monate Lux, 3 Monate D) oder kann ich frei wählen ?

Interessanter wg. höherer Steuersätze waere natuerlich die komplette Ansetzung in Deutschland ...

Wie siehts mit Sonderausgaben (z.B. für Fortbildungen) aus ?

Danke für eure Hilfe !


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

Die Fahrtkosten können so wie entstanden angesetzt werden: für die 9 Monate in L auf einer gesonderten Anlage das Luxemb. Einkommen abzüglich der Fahrtkosten Wohnort (D) - Arbeitsort (L) km mal 36 bzw 40 cent auch abzüglich eventueller weiterer entstandener Werbungskosten. Dieser errechnete Betrag kommt dann in Zeile 14 Anlage N. Weiterhin kommt in die Anlage N das deutsche Einkommen (3 Monate), hier kann dann auf der Rückseite die Fahrtkosten für diese Arbeitsstelle und ev. weitere Werbungskosten eingetragen werden.

Selbstverständlich können Sonderausgaben (bsp. Versicherungen) und Fortbildungskosten angegeben werden.