Hallo Kollegen,
von Adem bin ich als behinderter Arbeitnehmer eingestuft worden. Die Sache mit der externen Wiedereingliederung ist sehr kompliziert mit dem ärztlichen Dossier. Sobald der Anspruch auf die luxemburgische Arbeitslosenunterstützung ausläuft, bin ich als Grenzgänger mit dem Wartegeld in einer aussichtslosen Position und bin dementsprechend besorgt. Ich hörte, daß für Arbeitnehmer mit Behindertenstatus im Notfall ein fixes Einkommen in Höhe von Existenzminimum (RMG) lt. luxemburgischer Gesetzgebung vorgesehen ist. Kennt sich jemand da aus? Bitte um Hilfe und Informationen, Gruß Thomas