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Forum / Allgemeines

EVB auch in Luxemburg gültig ??  

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Plattendreher
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen Wir haben im November ein Haus in DE gekauft, das wir im Moment noch renovieren. Wir werden erst im Mai 2016 dort einziehen. Meine Frau hat sich letzte Woche in DE angemeldet. Gestern haben wir dann ein Auto in DE gekauft bei einer Garage und mussten eine EVB beantragen wegen Anmeldung, die wir auch ohne Probleme bekamen. Jetzt zu meiner Frage: Da wir ja noch in Luxemburg wohnen , wollten wir gerne wissen ob wir mit der EVB ohne Probleme auch in Luxemburg fahren dürfen?? Da die EVB ja 6 Monate gültig ist und darf nur meine Frau, oder auch ich mit dem Wagen fahren.

Danke für eure Hilfe Gilbert


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Die EVB ist nur ein Nachweis für die Zulassungsstelle, dass das Auto versichert wird. Ihr werdet in der nächsten Zeit Post von dem Versicherer erhalten, der wiederum von der Zulassungsstelle bescheid bekommen hat, dass das Auto angemeldet wurde. Damit seit ihr ganz normal versichert und dürft überall mit dem Auto fahren - auch jetzt schon.


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Plattendreher
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9 Jahren  ago  

OK danke für die Info. Das ist super.


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Plattendreher
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9 Jahren  ago  

Und obwohlder Wagen auf meine frau versichert ist über die EVB, darf ich auch damit fahren oder , denn ich bin noch in Luxemburg angemeldet. Nur meine Frau ist in DE angemeldet


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Also nochmal, versichert über EVB ist der Wagen nicht. Die Nummer habt ihr ja von euerer Versicherung bekommen. Da ist der Wagen dann auch versichert. Wie er dort versichert ist, dass müsst ihr wissen. Es gibt auch Versicherungsverträge, bei denen nur ein Fahrer vereinbart wurde. Aber selbst dann kann durchaus eine andere Person fahren. Im Schadenfall sind dann aber ggf. die gewährten Rabatte zurück zu zahlen.


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kiwu2009
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9 Jahren  ago  

EVB = Haftpflichtversichert Keine Kasko, diese wird dann beim Versicherungsvertrag abgeschlossen. Die grüne Versicherungsbestätigung (in Lux. Pflicht) bekommt Ihr erst, wenn der Vertrag abgeschlossen und bezahlt wurde.

Bitte im Forum nach "ausländisches Fahrzeug versteuern" mal gucken. Die Konstellation trifft auch auf euch zu, da eine in Luxembourg Angemeldete Person ein Fahrzeug mit DE-Kennzeichen fahren möchte. Dies ist dort erklärt für den umgekehrten Fall, aber betrifft auch euch, da das Fahrzeug weder ein Firmenwagen noch ein Mietwagen darstellt.

Somit dürfte nur die in DE angemeldete Person das Fahrzeug fahren.