Hallo, ich arbeite in Luxembourg, meine Ehefrau in D, Wohnort in D. In D gebe ich jedes Jahr eine ESt-Erklärung ab, wo meine Einkünfte unter den Progressionsvorbehalt fallen und da meine Frau Steuerklasse 3 hat, müssen wir nachzahlen. Jetzt hörte ich das, Arbeitskollegen mit der gleichen Konstellation in Deutschland keine ESt-Erklärung abgeben müssten, aufgrund eines Schreibens Ihres Steuerberaters??? Kann mir jemand hier weiterhelfen? Besteht irgendeine Möglichkeit die Abgabe der ESt-Erklärung in D zu unterlassen. Werde jedes Jahr aufgefordert und habe VZ festgesetzt bekommen. Vielen Dank für euren Rat
19 Jahren ago
Die Vorteile der gemeinsamen Veranlagung nutzen (Steuerklasse III für die Frau)und dann die Nachteile des Progressionsvorbehalts nicht in Kauf nehmen wollen, geht natürlich nicht. So lange Ihr gemeinsam veranlagt werdet, müsst ihr wohl oder übel eine Einkommensteuererklärung machen, in der auch deine Einkünfte aus Luxemburg auftauchen.