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Erziehunhszulage - Stand der Dinge ?  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo,

wir haben bis Anfang 2005 für unser 1. Kind Erziehungszulage aus L erhalten. Meine Frau hatte zu der Zeit Erziehungszeit (Arbeitgeber in D) genommen, ich arbeitete (und arbeite immer noch) in L.

Jetzt wollen wir - bei gleicher Ausgangslage - für unser zweites Kind ebenfalls Erziehungszulage in L beantragen ( Bescheid zum Erziehungsgeld aus D liegt vor )

Ich meine hier gelesen zu haben, dass:

einerseits Luxemburg bei der EU gegen die Verpflichtung der Zahlung der Erziehungszulage an die nicht in L sozialversicherungspflichtigen Partner von Grenzgängern geklagt hat und die Zahlungen in diesen Fällen eingestellt hat

und andererseits Grenzgänger gegen die Ablehnungsbescheide der CNPF Widerspruch eingelegt haben.

Stimmt das so ?

Weiss jemand genauers zur aktuellen Situation ?

Ist es sinnvoll, den Antrag trotzdem zu stellen und im Falle einer Ablehnung Widerspruch einzulegen ?

Danke für Hinweise

Gruss

Martin


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dirkangela
954 Messages

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18 Jahren  ago  

Auf jeden fall antrag stellen, ich z.b. hab keine Ablehnung, stattdessen eine Zahlung ohne jeglichen Bescheid bekommen.

wie ein paar andere wohl auch.


Anonymous
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18 Jahren  ago  

Aha - Danke für den Tipp - werde ich machen.

Gruss

Martin