Hallo,
wir haben bis Anfang 2005 für unser 1. Kind Erziehungszulage aus L erhalten. Meine Frau hatte zu der Zeit Erziehungszeit (Arbeitgeber in D) genommen, ich arbeitete (und arbeite immer noch) in L.
Jetzt wollen wir - bei gleicher Ausgangslage - für unser zweites Kind ebenfalls Erziehungszulage in L beantragen ( Bescheid zum Erziehungsgeld aus D liegt vor )
Ich meine hier gelesen zu haben, dass:
einerseits Luxemburg bei der EU gegen die Verpflichtung der Zahlung der Erziehungszulage an die nicht in L sozialversicherungspflichtigen Partner von Grenzgängern geklagt hat und die Zahlungen in diesen Fällen eingestellt hat
und andererseits Grenzgänger gegen die Ablehnungsbescheide der CNPF Widerspruch eingelegt haben.
Stimmt das so ?
Weiss jemand genauers zur aktuellen Situation ?
Ist es sinnvoll, den Antrag trotzdem zu stellen und im Falle einer Ablehnung Widerspruch einzulegen ?
Danke für Hinweise
Gruss
Martin