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Forum / Allgemeines

Erziehungszulage  

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22 Jahren  ago  

Ich befinde mich z.Zt. im Erziehungsjahr, d.h. ich bin nach der Geburt meines Kindes für 1 Jahr von meinem Arbeitgeber freigestellt worden. Da ich vor der Geburt nur in Teilzeit weniger als 20 Stunden wöchentlich gearbeitet habe, konnte ich nicht den Elternurlaub (weder Teil- noch Vollzeit) beantragen. Frage: Weiss jemand, weshalb sich die Familienkasse weigert, mir die Familienzulage zu bezahlen; deren Erklärung, dass ja zur Zeit keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, kann ich nicht nachvollziehen, da ich das Babyyear beantragt habe und die Soz.vers.beiträge doch so bezahlt werden. Wer weiss hier Bescheid??????????


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Meffo
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22 Jahren  ago  

Grundlegende Frage: Sind Sie noch bei der luxemburgischen Sozialversicherung gemeldet? Wenn nein, müssten Ihnen eine Abmeldung gesandt worden sein. Vielleicht erkundigen Sie sich bei dem Centre de sécurité social www.ccss.lu über Ihren Status, wie er derzeit amtlich gemeldet ist (solange Sie keine Änderu gsmeldung erhalten sollte, sollte es Ihr letzt gemeldeter sein!) Dann ist mir nicht ganz klar geworden, was Sie unter "Familienzulage" verstehen.Es gibt dazu auf der Website der Famuilienleistungskasse eine Broschüre, soweit ich weiß allerdings nur in Französisch. Vielleicht gibt es hier ein kommunikatives Missverständnis (Kindergeld, Erziehungszulage, ... oder was gibt es noch?)


Anonymous
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22 Jahren  ago  

"Familienzulage" war von mir falsch ausgedrückt; ich meine die "Erziehungszulage", also das, was man beantragen kann, wenn die Voraussetzungen für die Elternurlaub fehlen; hinsichtlich der lux. Sozialversicherung bin ich davon ausgegangen, dass diese auch im Erziehungsjahr weitergeführt wird und die Beträge durch das "BabyYear" getragen werden (so war es z. B. bei meinem ersten Kind, damals allerdings während des Elternurlaubes); eine Abmeldung habe ich auch nie erhalten.


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Meffo
7079 Messages

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22 Jahren  ago  

Die "allocation d'éducation" wird ähnlich wie das KIndergeld gehandhabt. Das heißt für Grenzgänger, dass Sie erst einmal von deutscher Seite aus das Erziehunsgeld beanspruchen müssen und dann evtl. die Differenz, was die luxemburgische Leistung überschießt, aus Luxemburg erhalten.


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Hamisso
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22 Jahren  ago  

Auf http://www.cnpf.lu/ kann man unter "Les fomrulaires" das Formular "Erziehungszulage" in Deustch wählen. Man erhält daraufhin ein PDF-Dokument, das man online ausfüllen kann sowie ausdrucken. Im Anhang dazu wird (in Deutsch) beschrieben, welche Beleg miteinzureichen sind und unter welchen Voraussetzungen man die Erziheungszulage erhält. Achtung: Familienleistungen erhält man erst dann und ab dem Zeitpunkt, wenn und wann man den Antrag gestellt hat!