Hallo zusammen,
Bzgl. der Erziehungszulage in meiner Situation hätte ich gerne eure Einschätzung.
Ich (AN in Lux) und meine Frau (AN in Deutschland, z.Z. in Erziehungszeit in D) haben im November 2013 Nachwuchs bekommen.
Meine Frau bezieht 12 Monate Elterngeld in Deutschland und bleibt danach bis zum 2. Geburtstag unseres Sohnes zu Hause. Sie ist demnach berechtigt Betreuungsgeld (“Herd-Prämie”) in Deutschland zu beantragen.
Weiterhin möchte Sie aber zwischen dem 1. und 2 Geburtstag unseres Sohnes in Teilzeit arbeiten.
Den Antrag auf Erziehungszulage haben wir nach der Geburt eingereicht, bearbeitet ist er noch nicht.
Wir überlegen uns jetzt, den Antrag aus den folgenden Gründen zu widerrufen:
Da meine Frau in Teilzeit arbeiten gehen möchte, halbiert sich die Erziehungszulage auf 242.50 Euro.
Abzüglich des aus Deutschland zu erhaltenen Betreuungsgeld (“Herd-Prämie”) i.H.v. 150.00 Euro ergibt sich ein zu zahlender Betrag aus Luxemburg von 92.50 Euro.
Ist das so korrekt?
Daher erscheint das Modell des Congé parental doch deutlich attraktiver als die Option Betreuungsgeld.
Finanziell sehe ich den Teilzeit CP attraktiver als den Vollzeit-CP.
In Vollzeit bekomme ich 1778.31 Euro brutto für 6 Monate, logischerweise aber kein Gehalt.
In Teilzeit bekomme ich 889.15 Euro brutto für 12 Monate, zusätzlich noch die Hälfte meines Gehaltes.
Sehe ich das richtig, dass der AG den CP in
• Vollzeit akzeptieren muss und nur aufgrund betrieblicher Erfordernisse nach hinten verschieben kann?
• Teilzeit ablehen kann, wenn er möchte?
Hab ich das alles richtig verstanden?
Habt noch jemanden eine andere Variante, die attraktiv sein könnte?
Möchte sichergehen, bevor ich den Antrag auf Erziehungszulage widerrufe.
Besten Dank und noch einen schönen Nachmittag!