In Luxemburg gibt es Erziehungsurlaub nur für 6 Monate pro Elternteil. Der AG muss die Arbeitsstelle solange frei halten und kann nur aus wichtigem Grund kündigen. Hat die ANin im Anschluss anspruch auf eine Vollzeitstelle oder muss der AG auch eine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen?? Wer weiß darüber Bescheid?? Über jede Hilfe wäre ich sehr dankbar
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Eines ist gewiss: In dem Gesetz zum „congé parental“ steht nichts über einen gewährleisteten Anspruch des Arbeitnehmers auf eine ½-Stelle nach dem Elternurlaub. Einzig und allein Folgendes: Der Arbeitsvertrag ruht während des Elternurlaubs (in der Schwebe, „suspendu“). Nach dem Urlaub hat der Urlauber den gesetzlichen Anspruch darauf, nach denselben Bedingungen wie vorher den Vertrag fortzusetzen, ohne bisherige Vorteile zu verlieren. Er kann auch den Vertrag kündigen oder neu aushandeln. Es wird darauf ankommen, ob ½-Stellen dem Arbeitgeber in den Kram passen oder zumutbar sind. Also hier wie so oft: Verhandlungssache!