Hallo.
Ich (Grenzgängerin und wohnhaft in BRD) beantrage mir den luxemburgischen Erziehungsurlaub von 6 Monaten.
Kann mein Partner (in BRD arbeitstätig) den 3-jährigen Erziehungsurlaub oder einen Teil nehmen?
Gruss Yvonne
Hallo.
Ich (Grenzgängerin und wohnhaft in BRD) beantrage mir den luxemburgischen Erziehungsurlaub von 6 Monaten.
Kann mein Partner (in BRD arbeitstätig) den 3-jährigen Erziehungsurlaub oder einen Teil nehmen?
Gruss Yvonne
Der Anspruch auf Elternurlaub ist ein individuelles Recht, d.h. grundsätzlich hat jeder Elternteil darauf Anspruch (wenn er die Bedingungen dafür erfüllt; aber nicht zur selben Zeit). Also demnach müsste das gehen, so meine ich jedenfalls, solange ich nicht eines Besseren belehrt werde.
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