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Forum / Allgemeines

Erziehungsurlaub  

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brabbel
136 Messages

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18 Jahren  ago  

wir (ich arbeite in Lux und meine Frau in Deutschland) erwarten ende des jahres ein baby. nun hat mir ein bekannter gesagt, das auch wenn mein frau den erziehungsurlaub in deutschland mir in luxemburg dieser auch zu steht. vor allen dingen gäbe es da eine regelung wo man einen tag pro Woche für was ich wie lange aussetzen könnte. und das ganze sollte bis zum 5. lebensjahres des kindes gehen? ist das korrekt so?

beste grüsse und evtl bis am freitag, brabbel


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Wer hat Anspruch auf vergüteten Elternurlaub?

Das Gesetz über den Elternurlaub findet Anwendung auf Eltern, die:

- ihren Wohnsitz in Luxemburg haben und hier dauerhaft leben oder der Verordnung 1408/71 unterliegen;

- eine berufliche Tätigkeit in Luxemburg ausüben, entweder als Arbeitnehmer oder als Selbständige, und auf Grund dieser Tätigkeit in Luxemburg rentenpflichtversichert sind;

- die Bewilligungsbedingungen für den Elternurlaub erfüllen.

Der Elternurlaub wird ausschließlich für die als Familienangehörigen des Antragstellers geltenden und in seinem Haushalt lebenden Kinder bewilligt.

Der Elternurlaub ist ein individuelles Recht für jeden berufstätigen Elternteil

Wenn beide Eltern berufstätig sind und die Bewilligungsbedingungen erfüllen, hat jeder von ihnen ein individuelles Recht auf Elternurlaub für dasselbe Kind.

9. Familienleistungen aus Luxemburg und / oder Deutschland, www.gesund.lu