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Forum / Allgemeines

Erziehungsgeldzulage oder Erziehungsgeld?  

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Ramona2
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19 Jahren  ago  

Hallo, ich bin im 7. Monat, verheiratet, mein Mann arbeitet in Deutschland und ich in Luxemburg. Welchen Antrag muss ich stellen, um die ca. 1600 Euro, 6 Monate lang, zu bekommen? Hat jemand von euch ne Ahnung? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Erziehungsgeld und Erziehungsgeldzulage? Was ist der Unterschied zwischen Erziehungsurlaub und Elternurlaub? Wer weiß das? Bitte helft mir!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Hallo Ramona2,

ich habe im Hinblick auf die von Dir gestellte Frage relevante Teile aus dieser Broschüre zusammengestellt. Wenn Du dazu noch Fragen haben solltest, musst Du Dich einfach nochmals melden. Vielleicht können wir weiter helfen.

Der direkte Weg wäre meines Erachtens, die entsprechenden Formulare in Deutsch herunterzuladen und sich einfach näher anzusehen, welche Anforderungen hier gestellt werden, damit Du die betreffende Leistung auch bekommst. Und zu gucken, ob Du alle Kriterien erfüllst. Dann kannst Du entweder mit Formular und den übrigen verlangten Stücken selbst bei der CNPF vorbeigehen. Oder wendest Du Dich, wenn Du noch mehr Unterstützung benötigst, vielleicht an www.liewensufank.lu (Telefon, Sprechstunde, E-Mail, ...).

Aus der Broschüre der CNPF, "Die Familienleistungen im Großherzogtum Luxemburg", [Übersicht und Link siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1035 ]

3.6 Erziehungszulage Der eigentliche Zweck der Erziehungszulage ist es, einem Elternteil zu ermöglichen, seine Berufstätigkeit zu unterbrechen oder zu verringern, um sich der Erziehung seines Kindes oder seiner Kinder zu widmen. Sie wird gewährt für Eltern mit dauerhaftem Wohnsitz in Luxemburg sowie für diejenigen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung EWG 1408/71 fallen. Genau wie die Schulanfangszulage ist die Erziehungszulage im Rahmen der Verordnung nur dann geschuldet, wenn der in Luxemburg versicherte Elternteil berufstätig ist. (siehe unter 6.2.3).

Die Erziehungszulage ist eine monatliche Leistung, die an Eltern mit mindestens einem Kleinkind gezahlt wird. Der in Frage kommende Bezugszeitraum, der bis zur Vollendung des 2. Lebensjahrs geht, kann entsprechend der Anzahl der Kinder im Haushalt verlängert werden.

5. Elternurlaub

2.Antrag an den Arbeitgeber (zwecks Gewährung des Elternurlaubs) Wenn der Elternteil Arbeitnehmer ist, muss er den ersten Urlaub vor Beginn des Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs beantragen. Der Antrag muss dem Arbeitgeber per Einschreiben mit Empfangsbestätigung mitgeteilt werden. Wird entweder die Frist oder die Form nicht eingehalten, kann der Arbeitgeber den Antrag als unzulässig betrachten. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, einen form- und fristgerecht beantragten ersten Urlaub abzulehnen oder zu verschieben. Es ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber dem Antragsteller die Entscheidung, mit der der Urlaub bewilligt wird, mitteilt.

Antrag an die CNPF (zwecks Gewährung des Elternurlaubsgeldes) Der Antrag ist schriftlich einzureichen - bei Arbeitnehmern: innerhalb von 14 Tagen nach Antrag beim Arbeitgeber. Der Antrag erfolgt mittels eines Formulars und muss vom Arbeitgeber bestätigt werden.

Die Formulare können heruntergeladen werden

unter www.cnpf.lu / „Formulaires“, also:

http://www.cnpf.lu/Forms.html

/ Kindergeld / Erziehungszulage / Entschädigung für Elternurlaub

Es kann nichts beides in Anspruch genommen werden, Erziehungszulage und Elternurlaubsentschädigung. Wer gleichartige Leistungen aus Deutschland bezieht, hat kein Anspruch mehr aus die von Luxemburg, bzw. muss diese zurückzahlen.


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Ramona2
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19 Jahren  ago  

Hallo noch mal,

ich muss doch in Deutschland keinen Antrag stellen, oder? Ist doch besser, wenn ich auf das Erziehungsgeld in Deutschland verzichte und in Luxemburg die Elternurlaubsentschädigung bekomme! Ich hab ja vor, nach dem halben Jahr Elternurlaub wieder zu arbeiten.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Den Elternurlaub beantragst Du, wie gesagt, beim Arbeitgeber, und danach bei der CNPF. Aus D benötigst Du eine Bescheinigung, dass Du keine vergleichbare Leistungen, wie etwa Erziehungsgeld, beziehst.


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Ramona2
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19 Jahren  ago  

Hallo und ersteinmal vielen Dank für deine Antworten,

aber noch eines: Wo bekomme ich eine solche Bescheinigung in Deutschland her? Wird eine solche Bescheinigung ohne weiteres ausgestellt?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ortsverzeichnis der deutschen Familienkassen,

http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-09/importierter_inhalt/pdf/FamKa-Ortsverzeichnis.pdf