Hallo. Kann mir jemand sagen, wie lange man als Grenzgänger in Luxemburg Erziehungsgeld erhält.
Auf Seite 23 der CNPF-Broschüre
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1035
gibt es eine Übersicht.
Zur Erziehungszulage heißt es Seite 10:
Die Zahlung erfolgt: • entweder ab dem Monat, in dem die Mutter kein Mutterschaftsgeld mehr erhält; • oder ab dem Monat, der auf die vollendete achte Woche nach der Geburt folgt;
• bis zu dem Monat einschließlich, in dem das Kind folgendes Alter erreicht: - 2 Jahre, wenn die Familie ein oder zwei Kinder hat, - 4 Jahre, wenn die Familie Zwillinge oder drei oder mehr Kinder hat oder ein Kind, welches Anspruch auf die Sonderzulage für behinderte Kinder hat, - 6 Jahre, wenn die Familie Drillinge hat, usw.