Meine Frau Beamtin in Deutschland hat anderthalb Jahre Erziehungszeit beantragt. Wegen der Einkommensgrenze in Deutschland bekommt Sie für unsere einzige Tochter nur 6 Monate Erziehungsgeld. Da ich in Luxembourg angestellt, bin, müsste ich ja den Differenzbetrag von Luxembourg bezahlt bekommen. Nach den 6 Monaten müsste ich ja dann auch, wenn meine Frau keine Teilzeittätigkeit aufnimmt das komplette Erziehungsgeld von Luxembourg bekommen ?
So weit so gut......
Meine Frau möchte nun aber gerne in ein paar Monaten, halbtags arbeiten gehen, aber dann gibt es in Luxembourg wohl auch eine Einkommensgrenze für das Erziehunngsgeld, oder ?
Weiss nun jemand wie hoch diese Einkommensgrenze ist ???
Gruss
Editus