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Erziehungsgeld und Einkommensgrenze ??  

Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Meine Frau Beamtin in Deutschland hat anderthalb Jahre Erziehungszeit beantragt. Wegen der Einkommensgrenze in Deutschland bekommt Sie für unsere einzige Tochter nur 6 Monate Erziehungsgeld. Da ich in Luxembourg angestellt, bin, müsste ich ja den Differenzbetrag von Luxembourg bezahlt bekommen. Nach den 6 Monaten müsste ich ja dann auch, wenn meine Frau keine Teilzeittätigkeit aufnimmt das komplette Erziehungsgeld von Luxembourg bekommen ?

So weit so gut......

Meine Frau möchte nun aber gerne in ein paar Monaten, halbtags arbeiten gehen, aber dann gibt es in Luxembourg wohl auch eine Einkommensgrenze für das Erziehunngsgeld, oder ?

Weiss nun jemand wie hoch diese Einkommensgrenze ist ???

Gruss

Editus


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Meffo
7079 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Die Einkommensgrenzen werden in L in der regel auf ein Mehrfaches des SSM bezogen.

5. Plafonds de revenus pour l'allocation d'éducation 1 enfant 3 * Salaire Social Minimum 4208.88 2 enfants 4 * Salaire Social Minimum 5611.84 Plus de 2 enfants 5 * Salaire Social Minimum 7014.80

http://www.eureslux.org/eures.taf?Idnav=47