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Forum / Allgemeines

Erziehungsgeld ?? Ratlos!!  

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speedy2v
6 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo ,

hätte mal eine Frage und zwar arbeite ich seit April in Luxembourg . Ich habe zwei Kinder , mein Sohn ist 2,5 Jahre alt und meine Tochter wird im August ein Jahr alt, nun hab ich gelesen das man in Luxembourg erst ab einem Jahr Erziehungsgeld bekommt (485€). Meine Freundin hatte in Deutschland das Elterngeld auf 2 Jahre á 180€ beantragt. Jetzt wollte ich fragen ,ob ich die 180€ aus Deutschland bekomme und die Differenz von Luxembourg 305€ bekomme oder ob ich das Erziehungsgeld in Deutschland abmelden muss und in Lux komplett beantragen muss :


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peterpan95
16 Messages

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11 Jahren  ago  

schick die alt schaffe mei bub und stecks kinnergeld in unn hau ab .....die kinna holste natürlich nach :wink::wink::wink::bigsmile::bigsmile:


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Siddy74
287 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo,

wenn eimner von euch in Lux sozialversicherungspflichtig ist und der andere ist bei den Kindern daheim (also dein Weibschen) steht euch in Lux die Famillienleistung zu und zwar von Geburt des Kindes bis es zwei Jahre alt ist! Wo liest man denn das man in Lux erst ab 1Jahr Erziehungszulage (so heißt das!) bekommt?

Zu Deiner Frage: Nain!

Du musst dich erst einmal zu deiner Elterngeldstelle wenden und denen irgendwie erzählen das du sehr dummerweise VERGESSEN hast, dass du in Lux arbeitest und dir dort auch anspruch auf die Zulage zusteht. Da die Erziehungszulage in eurem Fall wohl höher ist als die aus der BRD würde das Elterngeld komplett entfallen. Andersrum müsste die Elterngeldstelle in der BRD die Differenz zahlen.

Grenzüberschreitende SituationenLeben und arbeiten die Eltern in unterschied lichen Ländern innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz (z. B. Grenzgän-ger), ist für die Familienleistungen vorrangig das Beschäfti-gungsland zuständig. Ist nur ein Elternteil erwerbstätig und lebt die Familie mit ihrem Kind in einem anderen Mitglied-staat der EU, des EWR oder der Schweiz, ist der Anspruch im Beschäftigungsland des Elternteils vorrangig. Sind beide Eltern in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder in der Schweiz erwerbstätig, ist der Anspruch in dem Beschäftigungsland vorrangig, das zugleich Wohnland des Kindes ist.Der andere Staat kann nachrangig leistungsverpflichtet sein. In dem Fall wären von dort Unterschiedsbeträge zu leisten, falls die entsprechende Leistung dort höher ist.

Beispiel: Die Familie wohnt mit ihrem Kind in Deutschland. Der Vater ist in Lux beschäftigt. Die Mutter hat kein Arbeitsverhältnis. In diesem Fall besteht vorran-giger Anspruch auf Elterngeld im Beschäftigungsland, also in Lux. Ist das Elterngeld höher als die vergleichbare Lux Leistung, erhalten die Eltern aus Deutschland den Unterschiedsbetrag zwischen der Lux Leistung und dem Elterngeld.

So siehts aus!

Ich frage mich immer wieso man sich nicht im vorfeld darüber informiert, DU bist schon seit April in Lux und hast dich bis dato nicht darum gekümmert? Bin mal gespannt was die dir auf der Elterngeldstelle erzählen lol 😥