Ist zwar alles ziemlich umständlich, aber dafür bekommt man aber auch nicht ganz wenig. Ich denke für 4500 EUR/Jahr kann man schon das ein - oder andere Formular ausfüllen. Das warten nervt zwar, aber wenn das Geld dann mal überwiesen ist, ist das alles vergessen 🙂
Wenn D der Wohnsitzstaat ist, muss in D das gesamte Welteinkommen (darunter fällt das Einkommen in L) versteuert werden, wobei das Einkommen in L in D nur dem sog. Progrssionsvorbehalt unterliegt, d.h. nur zu Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird. In L kann eine Steuererklärung abgeben werden, z.B. eine "ausführliche", wenn mehr als 50 % des eigenen Einkommens in L erziehlt wird.
Ich biete in Zusammenarbeit mit der VHS im Februar 2005 ein Seminar zu Luxemburger Steuer etc an drei Abenden an. Nähere Infos unter 06865 - 911862 oder info@steuerperle.de
Meiner Meinung nach am günstigsten in diesem Fall wäre getrennte Veranlagung
Ehepartner der in Lux arbeitet zahlt dann in Lux Steuer (als Grenzgänger) der andere eben in D aber ohne das das Gehalt für die Progression berücksichtigt wird.
Bin allerdings kein Steuerprofi - ist nur ein Tip.
Gruss
Martin
Hallo,
an Ihrem Seminar bin ich interessiert. Wenn es soweit ist, schicken Sie mir bitte ein E-Mail an [email protected]. Bis dann.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wuenscht Manni
wäre klasse, wenn du im Vorfeld die Termine hier im Forum nochmal nennen würdest und auch, wie und wo man sich anmelden kann, etc.
Sandy