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Forum / Allgemeines

Erziehungsgeld Luxemburg-Deutschland  

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brabbel
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20 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage zum Erziehungsgeld. Und zwar habe ich gerade mit der Familienkasse in Deutschland gesprochen und zwar wurde mir da gesagt wir bekommen fürs Kind Erziehungsgeld 6 Monate lang die 300 Euro und danach durch die Höhe meines Gehaltes in Lux nichts mehr. Allerdings sagte er in Luxemburg bekommt man Erziehungsgeld von 475 Euro sprich die 300 Euro in Deutschland und die Differenz also 175 dann von Luxemburg. Jetzt die Frage stimmt das und was ist nach 6 Monaten, bekommen wir dann aus Luxemburg nichts mehr oder die kompletten 475 Euro.????


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Ihr bekommt aus Lux für Kinder- UND Erziehungsgeld den Differenzbetrag ausbezahlt d.h. den Betrag, den Lux mehr bezahlt als D. Wenn D gar nix zahlt aber in Lux Anspruch besteht zahlt Lux den kompletten Betrag.

Das Erziehungsgeld gibt es in Lux bis das Kind 2 Jahre alt ist, wenn ein Elternteil sich nur um das(die) Kind(er) kümmert - also nicht arbeitet.

Zu dem Thema es hier schon viele Threads - mal ein bischen suchen.

Anträge (1 x Kinder- 1x Erziehungsgeld) stellen bei der Luxemburger Familienkasse, gibts auch online: www.cnpf.lu

Antrag auf jeden Fall persönlich vorbeibringen !!

und dann warten warten warten.

Geld wird dann 1/2 jährlich ausgezahlt (wenn man deutsches Konto angibt)

Gruss

Martin


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brabbel
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20 Jahren  ago  

Danke für die schnelle Antwort, weißt du evtl. auch wie hoch der Freibetrag ist den man nicht überschreiten darf in Lux.?


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agulia
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20 Jahren  ago  

In Lux gibt es - wenn ein Elternteil nicht arbeitet - keine Einkommensgrenze für die Gewährung von Erziehungsgeld. Zu erwähnen wäre noch, daß das Erziehungsgeld vier Jahre lang ab dem dritten Kind gezahlt wird.


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brabbel
136 Messages

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20 Jahren  ago  

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine Frage hätte ich da aber noch. Wann muß man den Antrag stellen und kann der Antrag aus irgend einem Grunde abgelehnt werden. Und was ist wenn meine Frau in Deutschland einen Minijob annehmen würde, wird die Zahlung in Lux. dann gekürzt oder ganz eingestellt.


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brabbel
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20 Jahren  ago  

ich habe auf den Links mal geschaut und wie ich das verstehe bekommt man diese 450 euro aus Lux voll, die Familienkasse in D sagt aber man bekommt nur die Differenz von 300 Euro zu den 450 Euro also 150 Euro. Was ist denn da nun richtig, oder hab ich da einfach nur was falsch verstanden.


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Semmel
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20 Jahren  ago  

relax - bleib cool Luxembourg zahlt dir die DIFFERENZ - genau wie beim Kindergeld.

Es gibt 2 Einschränkungen, wenn beide arbeiten, damit der Anspruch nicht verloren geht: 1. einer darf maximal halbtags arbeiten 2. es gelten Einkommensgrenzen (kinderabhängig), die aus dem Infoblatt entnehmen werden können welches bei Antragstellung ausgehändigt wird (und das - da hast du völlig recht - einen manchmal sehr verwirren kann).

PS: 1/2 jährlich wird auch ausgezahlt, wenn du ein luxembourger Konto angegeben hast, jedefalls, wenn dein Geburtstag auf einen Montag fällt und deine Schwester katholisch ist


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luxlex
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20 Jahren  ago  

Ich bin mir zwar nicht sicher aber soweit ich weiss gibt es in L keine Einkommensgrenze und wenn man halb arbeitet bekommt man natürlich auch nur den halben Betrag


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alfred99
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20 Jahren  ago  

Doch, es gibt Einkommensgrenzen. Für 1 Kind der 3-fache, bei 2 der 4-fache und ab 3 der 5-fache Mindestlohn. Wir haben im letzten Jahr Zwillinge bekommen, da gab es aber für die ersten 6 Monate keine Ausgleichzahlung aus L, da hier wohl nur die 475,-€ (egal ob man 1 oder wie wir gleich 2 Kinder bekommen hat), aber in D werden pro Kind die 300,- € gezahlt, und da war der Betrag aus D natürlich höher d.h. keine positive Differenz. Nach den ersten 6 Monaten gab es die Ausgleichzahlungen aus L, da in D ab dem 7. Monat mein Einkommen angerechnet wurde und das Erziehungsgeld gekürzt wurde.

Jetzt im 2. Jahr wurde wieder in D neu gerechnet, und obwohl ich alle erforderlichen Unterlagen sofort nach Erhalt in L eingereicht habe, habe ich seit dem nix mehr aus L gehört (und bis jetzt auch natürlich noch kein Geld gekriegt), D hat die Erziehungsgeldzahlungen aufgrund der neuen Gesetzgebung erheblich verringert.

Aber nach allem, was ich hier bereits zu diesem Thema gelesen habe, muss man wohl ein bißchen Geduld haben.


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luxlex
544 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo nochmal...

ich weiss jetzt wie es ist... diese Einkommensgrenzen gelten nur wenn beide Elternteile weiterarbeiten, wenn jedoch einer ausschliesslich sich um das Kind kümmert gilt dies nicht...

"Lorsque l'un des parents renonce à une activité professionnelle après le congé de maternité:

L'un des parents doit être sans activité professionnelle, ne pas toucher de revenu de remplacement et doit s'occuper principalement de l'éducation des enfants.

Lorsque les deux parents continuent à exercer une activité à plein temps après le congé de maternité:

Lorsque l'arrêt complet du travail après le congé de maternité n'est pas possible vu les trop faibles revenus des parents, l'allocation d'éducation est versée intégralement, si le revenu professionnel semi-net du ménage (revenu brut dont sont déduites les cotisations de sécurité sociale) ne dépasse pas le plafond respectif de 3x, 4x ou 5x le salaire social minimum, selon que le ménage a 1, 2 ou 3 enfants et plus. "


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brabbel
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20 Jahren  ago  

das verstehe ich jetzt nicht, mir wurde gesagt auf dem Deutschan Amt wir bekommen 300 Euro aus Deutschland 6 Monate lang und die Differenz zu den 475 Euro also 175 euro aus Luxemburg und danach denke ich bekommen wir 1,5 Jahre lang die vollen 475 euro aus Lux. Oder??


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Rada
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20 Jahren  ago  

Ja, so ist es, genau 473,19 Eur/Monat


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luxlex
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20 Jahren  ago  

Ja, aber ich habe nichts anderes behauptet... nur dass die Einkommensgrenzen nur gelten wenn man noch arbeitet


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brabbel
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20 Jahren  ago  

heißst also erst nach D Antrag stellen, dann nach L alles abgeben und noch viel mehr ausfüllen und dann warten warten. Und wie ist das nach den 6 Monaten wenn D die Zahlung einstellt, wieder nach L gehen und alles abgeben und warten warten. Und dann bekommt man das Geld die ganzen 1,5 Jahre oder muß man da alle Jahre wieder einen Antrag stellen. Ich weiß ich gehe euch auf die Nerven, aber etwas seltsam sind diese Verfahren schon. Und was ist wenn wir nur in L den Antrag stellen, ist doch eigendlich besser da hat man evtl. die Lauferer in 6 Monaten gespart, bekommt man da die vollen 475 Euro oder wollen die erst wissen ob man in D was bekommt.


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alfred99
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20 Jahren  ago  

Genau das heißt es. Ein haufen doppelter Arbeit und anschliessend warten. Einfacher wäre es, wenn man es allein in L stellen könnte, wenn auch nur Einkünfte aus L bezogen werden, da aber der Wohnsitz der Kinder vorrangig ist (nämlich D) wird sich da wohl nichts ändern und wir werden weiterhin warten müssen. (ich habe allerdings in unserem Betrieb nachgefragt, und da hat man mir gesagt, auch wenn du nichts hörst, die Zahlungen kommen pünktlich etwa alle halbe Jahr, bin mal gespannt ob´s stimmt)

Schöne Feiertage zusammen.