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Forum / Allgemeines

Erziehungsgeld / Kindergeld / Kinderbonus aus LUX  

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luxfutz
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14 Jahren  ago  

Hallo,

in ca. 3 Wochen kommt unser erstes Kind zur Welt. Heute Morgen war ich zum 2. mal bei der CNPF und habe bereits die 2. Version über das o.g. Thema erhalten. Deshalb richte ich mich jetzt im Forum an die Eltern, welche bereits Kinder haben und mir vielleicht eine gute Erklärung geben können.

Ich arbeite selbst in Luxemburg, meine Frau bis vor kurzem in Deutschland (sie ist bereits in Mutterschutz). Meine Frau wird 1 Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen. Wir wohnen in Deutschland.

Die Dame vom CNPF erzählte mir heute Morgen, dass das deutsche Elterngeld+Kindergeld zusammengerechnet wird, das luxembourger Erziehungsgeld+Kindergeld+Kinderbonus zusammengerechnet wird und LUX dann nur noch die Differenz zahlt. Dies würde allerdings dann sowieso flach fallen, da das Geld aus Deutschland höher wäre als das aus Luxembourg, da die Ehefrau 67 % vom Durchschnitt der letzten 12 Bruttolöhne erhält. LUX würde dann ab dem 1. Jahr das Erziehunggeld (f. 1 Jahr) + Kinderbonus + Dif. Kindergeld zahlen. ??? Beim ersten Gespräch habe ich es anders erzählt bekommen, dass LUX die Differenz zum D-Kindergeld zahlt, sowie den Kinderbonus monatlich und das Erziehungsgeld für 1 Jahr.

Also liebe Eltern welche die Anträge schon durch haben und schon Zahlungen erhalten haben. Wie bzw. was habt Ihr erhalten und ab wann?

Ich bedanke mich jetzt schon für Eure hilfreichen Informationen.

Schönes W.E. 😉


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TriererTagesmutter
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14 Jahren  ago  

Hallo,

also die zweite Aussage stimmt. Kindergeld gibts nix, da in D höher, Bonus kommt und erziehungsgeld kommt erst wenn deine Frau kein Erziehungsgeld in D mehr bekommt also wenn das Kind 12 Monate alt wird. Dann sind es monatlich ich meine 485 Euro ein Jahr lang, dieses Geld kommt auch alle 6 Monate. Aber wenn ihr über 4500 Euro im Monat kommt, ist das auch weg.

Lg


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Masipulami
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14 Jahren  ago  

Ist das luxemburgische Erziehungsgeld nicht an den Elternteil gekoppelt, der in Luxemburg arbeitet?

Wenn seine Frau 1 Jahr Elternzeit in Deutschland in Anspruch nimmt und er selbst keine Elternzeit in Luxemburg beantragt, warum sollte Luxemburg also im zweiten Jahr Erziehungsgeld zahlen?

Oder hab ich was falsch verstanden?

Hab zum Kinderbonus auch noch eine Frage: Der Kinderbonus wurde doch als Ersatz für die frühere Steuererleichterung eingeführt. Jetzt habe ich schon mehrfach gelesen, dass man den Bonus angeblich im ersten Jahr nicht ausgezahlt bekommt, wenn man in diesem Jahr keine Differenzzahlungen aus Luxemburg erhält. Ist das richtig? Kann das jmd. bestätigen?

Das eine hat doch mit dem anderem gar nichts zu tun.


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TriererTagesmutter
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14 Jahren  ago  

bei unserem ersten kind habe ich zwei jahre erzeihungsgeld bekommen, obwohl mein mann kein erziehungsurlaub beantragt hat und ich in d 20 stunden die woche gearbeitet habe.

jetzt beim zweiten ist das ähnlich nur das ich nun ein jahr eltergeld in d bekommen habe, aber sobald dies ausgelaufen ist, kommte ich es in Lux. beantragen.

das war auch beim früheren eltergeld in d so, da bekam man nur direkt die differenz von ich meine 200 euro im monat.

deine andere frage kann ich nicht beantworten, hatten wir nicht. wirst du aber in eine woche wissen, denn die zahlungen kommen immer anfang februar und ende juli

lg


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Masipulami
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14 Jahren  ago  

Danke schon mal für die Antworten. Da unser Kind erst in ein paar Wochen zur Welt kommt, werd ich mir die Frage bzgl. Kinderbonus im ersten Jahr, wenn die Frau Erziehungsgeld aus Deutschland bekommt, noch nicht selbst beantworten könnnen.

Vielleicht kann da ja jmd. anderes noch was zu sagen?


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Masipulami
174 Messages

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14 Jahren  ago  

Zu deinen Ausführungen zum Erziehungsgeld habe ich auch noch eine Frage?

Du schreibst, dass du zuletzt in Deutschland gearbeitet hast und ich gehe mal davon aus, dass du auch in Deutschland wohnst.

Bisher dachte ich immer, dass man das Erziehungsgeld aus Luxemburg nur in Anspruch nehmen kann wenn man auch in Luxemburg steuerpflichtig ist.

Ich zitiere mal kurz aus der Broschüre der CNPF:

Wer ist anspruchsberechtigt und unter welchen Bedingungen? Die Erziehungszulage wird an den Elternteil ausbezahlt, der Kindergeld erhält, unter der Bedingung, dass dieser: - seinen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg hat und tatsächlich hier wohnt oder als Berufstätiger gemäß Verordnung EWG 1408/71 der luxemburgischen Gesetzgebung unterliegt; - sich hauptsächlich der Erziehung der Kinder widmet. - auf eine Berufstätigkeit verzichtet oder diese nach dem Mutterschaftsurlaub unterbricht, und kein Ersatzeinkommen bezieht (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld und Unfallentschädigung);

Ich vermute mal, dass alle diese Bedingungen erfüllt sein müssen. Bei uns ist es so, dass ich in Luxemburg arbeite und meine Frau in Deutschland.

Für mich liest sich der Passus da oben eher so als wäre wenn überhaupt nur ich anspruchsberechtigt für die Erziehungszulage aus Luxemburg.

Ihr scheint euch ja in der gleichen Ausgangssituation zu befinden.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Das würd mich doch jetzt aber auch mal interessieren, da ich immer der gleichen Auffassung war wie Masipulami....


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luxfutz
27 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo TriererTagesmutter,

erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ist das Kindergeld nicht höher in LUX? 4500€ butto oder netto?

Über weitere Informationen (auch von Anderen) würde ich mich sehr freuen.

Danke luxfutz:bigsmile:


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TriererTagesmutter
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14 Jahren  ago  

so also Kindergeld ist in D jetzt höher fürs erste Kind jedenfalls. Wegen der grenze habe ich nochmal gelesen, dass es wohl bei einem Kind und Eltern wo sich ein Elternteil hauptsächlich ums Kind kümmert, 2mal den Mindestlohn sind und bei zwei Kindern dann 3mal und so weiter. Schaue mal hier auf der Seite da wird es erklärt.


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TriererTagesmutter
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14 Jahren  ago  

Ally: Das würd mich doch jetzt aber auch mal interessieren, da ich immer der gleichen Auffassung war wie Masipulami....

also mein Mann arbeitet in Luxemburg und hat kein Erzeihunsurlaub beantragt, also hat er einen Anspruch auf diese Leistungen, hätte er in den Erzeihungsurlaub genommen 6 Monate lang so hätte er das Geld ja schon da bekommen. Ich war in D beschäftigt und bekam zuerst Elterneld jetzt bin ich in D wieder beschäftigt aber unter 30 stunden und bekomme die Leistungen, ich lese die Punkte so das man entweder dies oder jenes erfüllen muss.

Dann bekommt man auch nur die volle Summe wenn man zum einen nicht voll arbeiten geht also sich hauptsächlich mit der Betreuung des Kindes befasst und wenn man weniger also beim einem Kind 2mal den Mindestlohn zusammen verdient.